Trinkerszene
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Alkoholverbot im Heilbronner Stadtgarten – Verwaltung reagiert auf zunehmende Störungen

  
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Die Stadt Heilbronn zieht Konsequenzen aus den "Störungen der allgemeinen Sicherheit und Ordnung" am Stadtgarten. Wann das Alkoholverbot nun gilt. 

Polizeikontrolle am Flügelnussbaum am Stadtgarten in Heilbronn.
Polizeikontrolle am Flügelnussbaum am Stadtgarten in Heilbronn.  Foto: Kinkopf, Heike

Die Stadt Heilbronn hat ein Alkoholverbot für den Bereich um den markanten Flügelnussbaum und den Stadtgarten erlassen. Dies geschieht als Reaktion auf die dort entstandene Trinkerszene, die zunehmend die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört. Das teilte die Stadt Heilbronn am Freitagmittag mit. 

Das Verbot gilt täglich von 12 bis 24 Uhr und ist zunächst bis zum 31. Oktober dieses Jahres befristet. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung kontrollieren. Eine Allgemeinverfügung wurde erlassen. 


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Alkoholverbot im Stadtgarten: Stadt Heilbronn reagiert auf Störungen

Das Verbot betrifft nicht den Außenbereich der ansässigen Gastronomie. Verstöße können zu einem Platzverweis und zu einer Sicherstellung des Alkohols führen. Wer sich dem Platzverweis widersetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Auch unsachgemäßes Entsorgen von Glas kann mit einer Bußgeld in derselben Höhe bestraft werden.

Erst dieser Tage hatte die Stadtverwaltung die Einrichtung einer anderen Verbotszone an anderer Stelle verkündet: Weite Teile der Innenstadt werden zu einer Waffenverbotszone ernannt

Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt.


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