Union plant Asylverschärfung – Heilbronner Landrat Heuser fordert schnellere Verfahren
Das Zustrombegrenzungsgesetz soll, wie der Name sagt, Migration stärker begrenzen. Besonders Kommunen klagen häufig über Überlastung – wie der Entwurf vor Ort bewertet wird.
Am Freitag steht das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Unionsfraktion im Bundestag zur Abstimmung. Der Entwurf aus dem September 2024 war noch im November im Innenausschuss von SPD, Grünen und FDP abgelehnt worden.
FDP, BSW und AfD haben jedoch bereits signalisiert, dem Gesetzentwurf gemeinsam mit der Union zustimmen zu wollen. Damit wäre die Bundestagsmehrheit erreicht und zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik würde ein Gesetz mit den Stimmen der AfD verabschiedet werden.
Gesetzentwurf der Union im Bundestag: Kein Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiären Schutzstatus
Der Entwurf sieht vor, den Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus auszusetzen. Bisher dürfen 1000 Familienangehörige von solchen anerkannten Flüchtlingen pro Monat nach Deutschland kommen. Weiter erweitert das Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei, um Abschiebungen zu vollziehen und „Haft und Gewahrsam“ für ausreisepflichtige Personen zu beantragen, „zur Sicherung der Abschiebung“.
Sollte das Zustrombegrenzungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden, muss es noch vom Bundesrat angenommen werden. Das gilt bisher jedoch als unwahrscheinlich.
Heilbronner CDU-Abgeordneter Throm hat klare Erwartung an Ministerpräsidenten
Der Heilbronner CDU-Abgeordnete Alexander Throm stellt die klare Erwartung an die Ministerpräsidenten, sich „an dem zu orientieren, was im Interesse ihrer Länder steht“. In der Vergangenheit hätten „nahezu alle Ministerpräsidenten“ für Entlastung geworben – dafür stehe das Zustrombegrenzungsgesetz.

Für Kommunen, Gemeinden und Landräte geht es darum, dass sie tatsächlich entlastet werden. Wie schätzen sie den Gesetzesentwurf ein und welche Erwartung oder Hoffnung stellen sie daran?
Das Landratsamt Hohenlohekreis wollte keine Frage bezüglich möglicher Auswirkungen des Zustrombegrenzungsgesetzes beantworten. Vor Wahlen könne man im Zuge des Neutralitätsgebotes hierzu kein Statement abgeben, erklärte ein Sprecher.
Landrat Norbert Heuser: Über Asylanträge muss deutlich schneller entschieden werden
Im Heilbronner Landkreis war das trotz des laufenden Wahlkampfes möglich. Auf Anfrage erklärte Landrat Norbert Heuser, dass sich eine Entlastung in den Kommunen erst zeitversetzt auswirken könne, Geflüchtete bis zu zwei Jahre in den vorläufigen Unterkünften des Landkreises untergebracht werden.
Heuser betont, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deutlich schneller über Asylanträge entscheiden müsse. „Würde dies endlich umgesetzt, hätten die Kommunen nur Geflüchtete aufzunehmen, die bereits eine Anerkennung haben. Dies wäre eine spürbare Entlastung für den Landkreis und seine Kommunen“, so der Landrat. Damit könnten die ohnehin begrenzten Ressourcen bei der Integration „deutlich effizienter eingesetzt werden“. Dies würde neben Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften auch die regionale Wirtschaft unterstützen, die dringend auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sei.
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