Mindestlohn eingehalten?
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Heilbronner Zoll prüft Hotels und Lokale wegen Schwarzarbeit – und wird fündig

  
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Das Hauptzollamt Heilbronn hat von Ludwigsburg bis Tauberbischofsheim etliche Hotels, Bars und Gaststätten zur Vermeidung von Schwarzarbeit überprüft. In einigen Fällen drohen den Betreibern Strafanzeigen.


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Der Zoll hat in ganz Deutschland Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt – und ist auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Heilbronn fündig geworden. Überprüft wurde am Freitag, 19. September, ob der Mindestlohn eingehalten, jemand illegal beschäftigt und Sozialleistungen nur rechtmäßig bezogen wurde, teilt das Zollamt mit.

Vom Hauptzollamt Heilbronn waren demnach 36 Beamte in 23 Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Bars, Imbissen und Kneipen im Einsatz. Geprüft wurde, auch wenn kein Verdacht vorlag. Dafür sichteten die Prüfer nicht nur Unterlagen, sondern führten auch Befragungen durch.

Gaststätten und Hotels vom Zoll durchsucht – an diesen Orten waren Beamte aktiv

Die Beamten suchten Einrichtungen in den Land- und Stadtkreisen Heilbronn sowie Ludwigsburg, dem Hohenlohekreis und dem Main-Tauber-Kreis auf. Unter anderem waren folgende Städte und Gemeinden dabei:

  • Asperg (Landkreis Ludwigsburg)
  • Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis)
  • Bretzfeld (Hohenlohekreis)
  • Brackenheim (Landkreis Heilbronn)
  • Großbottwar (Landkreis Ludwigsburg)
  • Heilbronn
  • Ingersheim (Landkreis Ludwigsburg)
  • Kornwestheim (Landkreis Ludwigsburg)
  • Künzelsau (Hohenlohekreis)
  • Kupferzell (Hohenlohekreis)
  • Ludwigsburg
  • Neckarsulm (Landkreis Heilbronn)
  • Nordheim (Landkreis Heilbronn)
  • Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis)

Heilbronner Zoll prüft Hotels und Gaststätten – diese Verstöße wurden festgestellt

In sechs Fällen hat der Zoll den Verdacht, dass der Mindestlohn von 12,82 Euro, der 2027 bei 14,60 Euro liegen soll, nicht bezahlt wurde. 13 ausländische Arbeitskräfte könnten illegal beschäftigt worden sein. Außerdem seien Urkundenfälschungen, Veruntreuungen von Lohn sowie Verstöße gegen Meldepflichten aufgefallen.

Insgesamt werden zehn Strafverfahren und 13 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Zudem müssen die geprüften Betriebe mit Nachprüfungen durch den Zoll rechnen. Denn die Daten der Arbeitnehmer müssen noch mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. In Heilbronn hatte der Zoll im März 2025 den Verdacht auf illegalen Tabakhandel gehabt.

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