Die Staatsanwalt hatte neben der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs auch versuchten Totschlag angeklagt. Weil die Menge der Drogen, die das 13-jährige Mädchen zu sich genommen und mutmaßlich von den beiden Angeklagten angeboten und auch heimlich verabreicht bekam, zum Tod hätten führen können. Laut Urteil der zweiten Großen Jugendkammer lasse sich aber nicht nachweisen, wann genau das Mädchen welche Drogen genommen habe, und von wem sie diese Mengen angeboten bekam. So dass ein versuchter Totschlag nicht nachgewiesen werden konnte.
Minderjähriges Mädchen vergewaltigt – mehrjährige Haftstrafe
Zwei junge Männer haben in einer Unterkunft in Zaberfeld ein 13- und ein 15-jähriges Mädchen unter Drogen gesetzt. Sie wurden missbraucht und vergewaltigt. Das Landgericht Heilbronn hat die Angeklagten zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt.
Ende November 2024 haben zwei afghanische Männer in einer Unterkunft in Zaberfeld ein 13-jähriges und ein 15 Jahre altes Mädchen nicht nur große Mengen an Drogen angeboten. Nach Auffassung der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts hat darüber hinaus der jüngere der beiden Angeklagten in der Nacht auf den 29. November das 13 Jahre alte Mädchen schwer sexuell missbraucht. Der ältere Beschuldigte habe am Tag danach das 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt, geschlagen und gewürgt.
Am Mittwochabend haben die Richter die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Heilbronner Landgericht verurteilt Afghanen wegen sexuellen Missbrauchs und Drogenmissbrauchs
Zwei Jahre und sechs Monate muss der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte M. in Jugendhaft. Im Verlauf der Verhandlung räumte er ein, dem 13 Jahre alten Mädchen Cannabis angeboten und anschließend mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Richter Alexander Lobmüller berücksichtigte bei der Urteilsbegründung, dass das Mädchen von sich aus Sex mit dem Beschuldigten haben wollte und er dies anfangs noch ablehnte.

Dass das Kind zur Tatzeit erst 13 Jahre alt war, habe der Angeklagte aber gewusst. Und am Ende Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt. Zu diesem Zeitpunkt stand die 13-Jährige aber bereits unter erheblichem Drogeneinfluss. Sie hatte im Laufe des Abends unter anderem Cannabis konsumiert, Amphetamine genommen und große Mengen Ecstasy geschluckt, die allein schon hätten zum Tode führen können. „Sie hatte Glück, dass sie überlebt hat“, sagte Lobmüller.
Sexueller Missbrauch und Drogen in Zaberfeld: Hauptangeklagter bestreitet die Tat bis zum Schluss
Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängte die Jugendkammer gegen den älteren der beiden Angeklagten. Er wurde aufgrund seines Alters nach Erwachsenenrecht verurteilt. Zwar bestritt N. bis zum Schluss, am nächsten Tag das 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt zu haben. Seiner Einlassung schenkte das Gericht aber keinen Glauben. Auch, weil er seine Aussage stets der jeweiligen Beweislage angepasst habe, so Lobmüller.
Noch bei der Polizei habe er behauptet, es habe überhaupt keinen Geschlechtsverkehr mit der 15-Jährigen gegeben. Nachdem mittels DNA-Tests bei ihm und bei ihr die Penetration eindeutig nachwiesen wurde, behauptete er, die Jugendliche habe ihn um Sex angebettelt. Dass er ihr dabei nachgewiesenermaßen den Mund zugehalten habe, begründete er damit, dass ihr der Sex so gut gefallen habe, dass sie vor Freude laut geschrien hätte.
Landgericht Heilbronn verurteilt Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen: Vergewaltigungsopfer hatte Hautabschürfungen und Hämatome
„Sie hat nicht vor Freude geschrien“, sagte Lobmüller. Stattdessen habe sie versucht um Hilfe zu rufen und sich verzweifelt gegen N. gewehrt. Dafür spreche nicht nur ihre detaillierten Schilderungen des Vorgangs und der Vorgeschichte, sondern auch die Verletzungen, die sie von dem gewalttätigen Übergriff davon getragen hatte, so der Richter. Sie wies Hautabschürfungen sowie Hämatome an Oberkörper, eine Verletzung am Gesäß und Würgespuren am Hals auf. Außerdem hat sie in dem Geschehen einen Hilferuf per Instagram an ihre Mutter abgesetzt.
Warum hätte sie das tun sollen, wenn der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen wäre?, fragte Lobmüller. Bei der Vergewaltigung benutzte N. kein Kondom. Darüber hinaus ejakulierte er.
Ferner habe der Angeklagte N. die Zimmertüre abgeschlossen und die 15-Jährige daran gehindert, das Zimmer zu verlassen. Sie dürfe erst gehen, wenn sie Drogen nehmen würde, hat der Beschuldigte nach Auffassung des Gerichts zur Bedingung gemacht. Mutmaßlich, um sie gefügig zu machen. Das Opfer hatte offenbar während der Nacht und am nächsten Tag keine Drogen genommen. Aber gesehen, wie N. heimlich Ecstasy-Tabletten in einer Colaflasche aufgelöst hatte.
Das Gericht befand N. wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung und der Gebrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln für schuldig.

 
                             
           
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