Vergewaltigung in Zaberfeld? Angeklagte sollen Mädchen Drogen verabreicht haben
Der Vorwurf lautet unter anderem versuchter Totschlag, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung: Im Prozess gegen zwei Flüchtlinge haben Polizisten und eine Sozialarbeiterin im Heilbronner Landgericht ausgesagt.
Weil sie ein 13- und ein 15-Jähriges Mädchen in einer Zaberfelder Flüchtlingsunterkunft unter Drogen gesetzt, sexuell missbraucht und vergewaltigt haben sollen, stehen zwei afghanische Flüchtlinge seit Mitte Juni vor dem Heilbronner Landgericht. Am 28. November 2024 sollen die beiden Mädchen bei der Experimenta in Heilbronn den Angeklagten N. getroffen haben, der ihnen Drogen gegeben und sie schließlich mit nach Zaberfeld in das Zimmer des Angeklagten M. genommen haben soll.
Prozess in Heilbronn: Damals 20-Jähriger soll 13-Jährige vergewaltigt haben
In der Folge sollen die Mädchen weiter erhebliche Mengen an Drogen genommen haben. Unter anderem sollen die beiden Angeklagten ihnen heimlich drogenversetzte Kaugummis und eine Flüssigkeit mit aufgelöstem Ecstasy verabreicht haben. Der damals 20 Jahre alte M. soll mit der inzwischen laut Anklage willenlosen 13-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt haben. N. soll am nächsten Tag das 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt haben.

Das 13-jährige Mädchen sei laut einer Sozialarbeiterin der Diakonischen Jugendhilfe psychisch labil und habe bereits mehrere Suizidversuche hinter sich. Immer wieder sei die Jugendliche aus der Wohngruppe der Inobhutnahme (ION) abgehauen und habe sich der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt, indem sie sich in der Innenstadt mit erwachsenen Männern getroffen habe.
Mädchen mit aufgeritzten Armen und Beinen in Heilbronn gefunden
Das jüngere der beiden mutmaßlichen Opfer habe sich über einen längeren Zeitraum immer wieder selbst verletzt. Unter anderem wurde sie bei der Toilette am Heilbronner Rathaus mit aufgeritzten Armen und Beinen gefunden. Zur fraglichen Tatzeit soll sie ebenfalls großflächig frische Ritzwunden gehabt haben.
Der Polizei habe sie bei ihrer Vernehmung gesagt, den Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten M. gewollt zu haben. „Sie habe ihn schön gefunden“, sagte ein Polizeibeamter, der mit dem Fall betraut war. Von der Vergewaltigung ihrer 15 Jahre alten Bekannten habe sie nichts mitbekommen. Laut Staatsanwaltschaft sei sie zu diesem Zeitpunkt aufgrund des massiven Drogenkonsums bewusstlos gewesen.
Laut der Aussage eines ermittelnden Polizeibeamten sei die 15-Jährige ihren Angaben zufolge am nächsten Tag vom Angeklagten N. vergewaltigt worden, während die 13-Jährige geschlafen haben soll. M. sei zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum und die Zimmertüre verschlossen gewesen. N. habe das mutmaßliche Opfer ausgezogen und anschließend vergewaltigt. Laut Polizeibeamten hatte die 15-Jährige Hämatome an Händen und Gesäß.
Verhandlung in Heilbronn: Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer setzt Notruf ab
Während sie vergewaltigt worden sei, habe die Jugendliche mit dem Handy des Angeklagten einen Notruf an ihre Mutter absetzen und ihr einen Live-Standort übermitteln können. Die Mutter rief daraufhin die Polizei.
Bereits am ersten Verhandlungstag ist dem Vorsitzenden Richter Alexander Lobmüller mehrfach der Geduldsfaden gerissen. Für seinen Namen hatte der Angeklagte N. mehrere Varianten parat. Nach dem Nachnamen seiner Mutter habe er sich nie getraut zu fragen. Und sein Alter wisse er auch nicht. Für die Kammer bedeutet das einen zusätzlichen Rechercheaufwand, weil für den Urteilsspruch klar sein muss, ob der Beschuldigte nach Jugendrecht beurteilt werden muss. Oder ob für ihn Strafrecht für Erwachsene anzuwenden ist.

 
                             
           
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