Mehr Platz für Camper an der Ehmetsklinge – Zaberfeld plant Erweiterung
Der Wohnmobilstellplatz an der Ehmetsklinge in Zaberfeld soll vergrößert werden. Das ist der Stand der geplanten Erweiterung.
Leise Stimmen sind auf dem Wohnmobilstellplatz hinter dem Seegasthof an der Ehmetsklinge in Zaberfeld zu hören. An der Ecke Seestraße/Reuternweg genießen zwei Wohnmobilbesitzer an einem sonnigen Aprilnachmittag das milde Wetter. Die Stellplätze sind begehrt – nicht zuletzt wegen ihrer Nähe zum Badesee und den Ausflugsmöglichkeiten im Naturparkgebiet. Eine dichte Hecke schützt die Camper stellenweise vor neugierigen Blicken.
Wohnmobilstellplatz an der Ehmetsklinge: Zaberfeld plant Erweiterung
Seit der Corona-Pandemie boomt der Campingtourismus. Viele Urlauber sind gerne mit dem Reisemobil unterwegs – auch in Zaberfeld, wo an jenem Tag drei der derzeit vier Stellplätze belegt sind. Weil diese Reiseform immer beliebter wird, will die Gemeinde den Stellplatz langfristig sichern und erweitern.
Geplant ist eine Erweiterung um sechs weitere Stellplätze. Dafür war jedoch ein Bebauungsplan notwendig, der das Areal als Sondergebiet ausweist und so die rechtliche Grundlage für das Vorhaben schafft. Die Ehmetsklinge ist einer der See, die im Raum Heilbronn für Abkühlung sorgen.

Der Gemeinderat fasste bereits im Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Wohnmobilstellplätze Ehmetsklinge“. Seitdem wurde der Planentwurf zweimal öffentlich ausgelegt, zunächst von Juli bis August 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Januar 2025 vom Gemeinderat abgewogen.
Anschließend folgte eine zweite Auslegung von Februar bis März dieses Jahres. Bei dieser zweiten Beteiligung gingen nur noch wenige Stellungnahmen ein, berichtete Johannes Schelling vom Planungsbüro Käser-Ingenieure aus Untergruppenbach. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde erneut abgewogen.
Wohnmobilstellplatz und weitere Parkplätze an der Ehmetsklinge in Zaberfeld
„Wir haben einzelne Punkte zum Natur- und Artenschutz ergänzt“, so Schelling. Die örtlichen Bauvorschriften sehen nun unter anderem eine insektenschonende Beleuchtung vor, ein Verbot privater Dauerbeleuchtung sowie die Pflicht zur Aufstellung ausreichender Müllbehälter.
Die untere Naturschutzbehörde wies zusätzlich auf ein angrenzendes Schutzgebiet und einen beschädigten Schutzzaun hin. Letzterer ist zwar kein Bestandteil des Bebauungsplans, muss jedoch instand gesetzt werden. Ein weiterer Hinweis der Behörde betraf die bestehenden Autoparkplätze im westlichen Bereich: Für das betroffene Grundstück liegt keine Genehmigung zur Nutzung als Parkplatz vor – wie sie laut Naturpark-Verordnung erforderlich wäre.
Da der Parkplatz jedoch bereits seit Jahrzehnten existiert, also älter ist als der Naturpark selbst, sieht die Verwaltung ihn als bestandsgeschützt an. Das heißt: Er darf weiterhin genutzt werden.
Johannes Schelling empfahl dem Gemeinderat, mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses noch zu warten. Zunächst müsse der übergeordnete Flächennutzungsplan durch die zuständige Baurechtsbehörde genehmigt werden. Erst dann könne der Bebauungsplan für die Wohnmobilstellplätze rechtskräftig werden.