Der Begriff „Windhundverfahren“ oder „Windhund-Prinzip“ ist nach Angaben des Bundesamts für Logistik und Mobilität eine andere Bezeichnung für ein Prioritätsprinzip. „Darunter ist zu verstehen, dass Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs beim BAG bearbeitet werden“, heißt es dort.
Windhund-Prinzip in Heilbronn und im Landkreis: Wenn zu viele Windkraftanlagen beantragt werden
Beim Heilbronner Stadtteil Kirchhausen und den angrenzenden Kommunen im Landkreis Heilbronn wollen Investoren mehrere Windparks errichten. Kommen tatsächlich alle Windräder?
Geht es allein nach den Investoren, so werden einige Windparks im Grenzgebiet zwischen dem Heilbronner Stadtteil Kirchhausen sowie den Nachbargemeinden im Landkreis Heilbronn errichtet. Nur: Ob tatsächlich alle Anlagen realisiert werden dürfen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Auch die Nähe der einzelnen Standorte zueinander ist entscheidend. Das jedenfalls ist im Bezirksbeirat Kirchhausen deutlich geworden, wo der Investor Zeag sein Vorhaben für Heilbronn vorgestellt hat.
Entschieden ist längst nichts, keine Baugenehmigung bislang erteilt. Die Verfahren sind umfangreich, auf den Naturschutz wird genauso geachtet wie auf Auswirkungen für die Anwohner. Bei der Fülle an Projekten rätselten im Bezirksbeirat die interessierten Bürger, ob alle Standorte umgesetzt werden.
Darauf kommt es Stadt und Landratsamt Heilbronn beim Bau von Windkraftanlagen an
Werden sie nicht, zumindest theoretisch nicht. Das verdeutlicht die Antwort des Amts für Bauen und Umwelt im Landratsamt Heilbronn auf Anfrage der Heilbronner Stimme. Den Ausführungen zufolge müssen Windenergieanlagen „so weit voneinander entfernt sein“, dass „die Summe ihrer Auswirkungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorrufen können“.
Ein Beispiel, das das Amt nennt: Zwei Anlagen oder Windparks stehen so dicht beieinander, dass Turbulenzen der einzelnen Windmühlen die Standsicherheit der anderen beeinträchtigen würden. „Die Turbulenzintensität ist für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu prüfen“, so die Auskunft der Behörde auf Anfrage.
Unterlagen müssen vollständig sein: Windkraftanlagen im Landkreis Heilbronn
Liegen zwei Standorte zu dicht beieinander, kann dem Amt zufolge nur eine Anlage genehmigt werden: Verwaltungen setzen dann üblicherweise auf das Windhund-Prinzip. Wer Erster ist? „Ausschlaggebend ist hier die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen“, so das Landratsamt.
Nicht immer müssen Anlagen komplett gestrichen werden. Laut der Behörde ist es auch denkbar, dass die „als nachrangig eingestufte“ Windkraftanlage beim Betrieb eingeschränkt wird.
Für die Anlagen im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig, für die in der Stadt das Rathaus Heilbronn. Im Rahmen der Verfahren hören sich beide Seite immer an. Sollten einzelne Standorte in Kirchhausen oder im Landkreis wegfallen müssen, entscheide auch ämterübergreifend das Windhund-Prinzip.
Zahlreiche Windkraftanlagen um Heilbronn geplant: Investoren und Behörden nennen Zahl
Zeag will in einem ersten Schritt drei Standorte im Wald bei Kirchhausen realisieren, zwei weitere hält das Unternehmen in der Hinterhand. Dem Landratsamt Heilbronn liegen mehrere Anträge auf Genehmigung vor, je eine Anlage soll in Bad Rappenau-Bonfeld sowie in Schwaigern errichtet werden. Um insgesamt acht Windräder geht es bei zwei Windparks auf der Gemarkung Schwaigern-Massenbach.
Zudem weiß das Landratsamt Heilbronn nach eigenen Angaben von weiteren Planungen von insgesamt 21 Windrädern, die sich auf den Gemarkungen der Kommunen Bad Rappenau, Massenbachhausen und Kirchardt befinden. „Genehmigungsanträge liegen uns hier noch nicht vor“, so die Behörde.
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