Verpasste Windrad-Frist: Was das für die Region Heilbronn-Franken bedeutet
Die Region Heilbronn-Franken hat die Frist zur Ausweisung von Windvorrangflächen verpasst. Nun droht ein ungeregelter Ausbau. Was das für Anwohner und Investoren bedeutet.
Die Frist ist abgelaufen. Bis zum 30. September 2025 hätten die Regionalverbände in Baden-Württemberg 1,8 Prozent ihrer Fläche für Windräder reservieren müssen. Die Region Heilbronn-Franken hat diese Vorgabe verfehlt.
Das sorgt für Verunsicherung: Droht nun ein unkontrollierter Ausbau der Windkraft? Wo dürfen Investoren bauen – und was bedeutet das für die Bürger? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Heilbronn-Franken verpasst Windrad-Ziel: Was war die 1,8-Prozent-Frist?
Das Land Baden-Württemberg hatte den Regionalverbänden vorgegeben, bis Ende September 2025 mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Nur dort sollten künftig Windräder gebaut werden – um den Ausbau zu steuern und Konflikte zu vermeiden.
Warum hat Heilbronn-Franken die Windrad-Frist nicht eingehalten?
Das Verfahren war äußerst komplex: Über 3761 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden und Bürgern mussten vom Regionalverband geprüft werden. Hinzu kamen Konflikte mit dem Arten- oder Denkmalschutz. 17 Gebiete wurden daher für eine vertiefte Prüfung zurückgestellt. Der Plan ist also nicht gescheitert, sondern schlicht noch nicht abgeschlossen.

Was bedeutet das Verpassen der Windrad-Frist nun konkret für Heilbronn-Franken?
Da die Frist verpasst wurde, entfaltet der Regionalplan noch keine Steuerungswirkung. Das heißt: Auch außerhalb geplanter Vorrangflächen können Investoren Anträge stellen. Die Behörden müssen diese prüfen – ein Wildwuchs ist möglich.
Dürfen Investoren jetzt überall in der Region Heilbronn-Franken Windräder bauen?
Nein. Windräder benötigen weiterhin eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dabei werden Kriterien wie Lärm, Schattenwurf, Arten- und Denkmalschutz sowie Luftverkehr von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) berücksichtigt. Wohngebiete, Naturschutzflächen, militärische Vorrangflächen oder die Einzugsgebiete von Flugplätzen bleiben tabu. Ein völliger Freiraum besteht also nicht.
Dürfen Eigentümer auf ihrem Grundstück einfach ein Windrad errichten?
Nein. Auch sie benötigen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dafür sind Gutachten zu Lärm, Schattenwurf, Arten- und Denkmalschutz sowie zur Luftfahrt erforderlich. Für kleinere Anlagen unter 50 Metern Höhe – etwa für den Eigenbedarf – gilt ebenfalls ein Genehmigungsverfahren des LUBW. Für Anlagen bis zehn Metern Höhe sind allerdings keine Baugenehmigungen nötig.
Große Windräder mit mehreren Megawatt Leistung durchlaufen hingegen stets ein aufwändiges Verfahren. Hier entscheidet die fachliche und rechtliche Eignung des Standorts.
Welche Bauregeln und Abstände zu Wohnhäusern gelten bei Windrädern?
In Baden-Württemberg gibt es keinen festen Mindestabstand, wie etwa 1000 Meter, nur Empfehlungen von Verbänden und Ämtern. Stattdessen müssen die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden. So ergeben sich daraus meist Distanzen von mehreren Hundert Metern bis etwa einem Kilometer.
Was bedeutet die verpasste Windrad-Frist für Bürger in Heilbronn-Franken?
Kurzfristig kann es mehr Windkraftprojekte geben – auch an bislang unerwarteten Orten. Trotzdem bleibt jedes Vorhaben genehmigungspflichtig und wird nicht „über Nacht“ gebaut. Langfristig soll der neue Regionalplan klare Regeln schaffen: Wo Windräder stehen dürfen – und wo nicht.
Haben Gemeinden noch Mitspracherecht beim Windrad-Bau in Heilbronn-Franken?
Ja, aber eingeschränkt. Sie können im Genehmigungsverfahren Stellung nehmen und auf Belange wie Denkmalschutz oder den Gemeindewald hinweisen. Verhindern lassen sich Windräder dadurch jedoch kaum noch. Ab 2028 entfällt ohnehin die kommunale Steuerungsmöglichkeit – dann gilt bundesweit die Generalprivilegierung für Windenergie im Außenbereich.
Was bedeutet das für laufende Windkraft-Projekte?
Investoren könnten die aktuelle Planlücke nutzen. Nun könnten vermehrt Bauanträge den Landkreis erreichen. Solange der neue Plan fehlt, haben auch Projekte außerhalb der geplanten Vorrangflächen Chancen.
Flächen für Windkraftanlagen: Wann kommt der neue Regionalplan?
Der Regionalverband will im Dezember 2025 über die überarbeiteten Vorrangflächen entscheiden. Rund 2,12 Prozent der Regionsfläche sollen dann für Windenergie reserviert werden. Mit Zustimmung des Landes könnte der Plan im ersten Halbjahr 2026 rechtskräftig sein.