Vogelgrippe im Raum Heilbronn und Hohenlohe – „Branche in Alarmbereitschaft“
Das H5N1-Virus, besser bekannt als Vogelgrippe, breitet sich aus. In einem Geflügelbetrieb bei Ulm hat es einen Fall gegeben. Auch in der Region Heilbronn und in Hohenlohe wächst die Sorge.
Das H5N1-Virus, besser bekannt als Vogelgrippe, breitet sich in Deutschland weiter aus. Aus mehreren Bundesländern werden neue Fälle gemeldet.
Schlagzeilen machte zuletzt ein Geflügelbetrieb nördlich von Ulm, in dem das Virus ausgebrochen war. Medienberichten zufolge mussten dort rund 15.000 Tiere getötet werden. Zudem verendeten etwa 200 Kraniche in freier Wildbahn an der hochansteckenden Krankheit.
Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus: Neue Fälle gemeldet
In Hohenlohe hatte es im Frühjahr einen größeren Ausbruch gegeben: Im Ilshofener Teilort Ruppertshofen (Landkreis Schwäbisch Hall) mussten etwa 50.000 Puten gekeult werden. Die Beobachtungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb reichte bis in den Hohenlohekreis hinein.
Die Region Heilbronn ist bislang verschont geblieben. „Aktuell sind dem Veterinäramt keine Fälle bekannt beziehungsweise gemeldet worden“, teilt Landratsamts-Sprecher Andreas Zwingmann auf Nachfrage mit. Angesichts der zunehmenden Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen müsse jedoch „mit einer weiteren Ausbreitung von Infektionen“ gerechnet werden. Die Behörden bereiten sich daher auf einen möglichen Ausbruch vor.
Sorge in der Geflügelwirtschaft: Bio- und Freilandbetriebe besonders gefährdet
Auch in der Geflügelbranche wächst die Sorge. „Die ganze Branche ist in Alarmbereitschaft“, sagt Georg Heitlinger, Geflügelhalter in Eppingen-Rohrbach und Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg. Seine Hennen, die er in Freiland- und Bodenhaltung hält, dürfen zwar noch ins Freie – „aber mit einem unguten Gefühl“.
Besonders Bio- und Freilandbetriebe hätten kaum Möglichkeiten, sich effektiv zu schützen. „Wenn die Tiere über infizierte Wildvögel in Kontakt kommen, ist das praktisch unmöglich“, erklärt Heitlinger. Eine mögliche Schutzmaßnahme sei die sogenannte Stallpflicht: Hausgeflügel muss dann in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen wie Volieren gehalten werden. Auch Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen werden in diesem Fall untersagt.
Maßnahmen bei Vogelgrippe: Behörden können Stallpflicht anordnen
Die Aufstallungspflicht kann als behördliche Maßnahme zum Schutz vor der Geflügelpest angeordnet werden. Zuständig sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die bei Bedarf eine entsprechende Allgemeinverfügung für gewerbliche und private Tierhalter erlassen.
Kommt es in einem Betrieb zu einem Ausbruch, werden die betroffenen Tiere gemäß Geflügelpest-Verordnung tierschutzgerecht getötet und die Kadaver ordnungsgemäß entsorgt, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Rund um den betroffenen Betrieb werden außerdem eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, in denen eine strikte Aufstallungspflicht gilt, erklärt das Landratsamt Heilbronn.
Naturschutzbund Nabu: Ausmaß der Vogelgrippe so groß wie nie
Der Naturschutzbund (Nabu) beobachtet regelmäßig den Wildvogelbestand. „Kraniche ziehen derzeit durchs Bundesgebiet und verenden an vielen Stellen in großer Zahl“, berichtet Marco Lutz, Bezirksgeschäftsführer des Nabu Heilbronn-Hohenlohe. Dass auch in der Region jederzeit Fälle auftreten könnten, sei ihm bewusst. Die Vogelgrippe trete regelmäßig als Epidemie auf, „aber nicht in dem Ausmaß wie derzeit“, so Lutz.
Besonders betroffen seien Arten, die in Kolonien brüten oder jetzt zur Zugzeit in großen Gruppen rasten – etwa Kraniche oder Gänse. Dass aktuell vor allem Kraniche betroffen sind, hält Lutz für Zufall: „In den vergangenen Jahren waren vor allem Koloniebrüter wie Seevögel auf Helgoland stark betroffen.“
Übertragung auf Menschen: Selten, aber möglich
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die bei vielen Vogel- und Geflügelarten meist tödlich verläuft. Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist das Risiko einer Übertragung auf den Menschen derzeit gering.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sieht jedoch ein erhöhtes Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen. Bereits Anfang 2025 sorgte ein Fall in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall für Aufsehen: 8700 Tiere mussten getötet werden.
Verendete Wildvögel: Was tun?
Wer ein sichtbar krankes oder verendetes Wildtier findet – insbesondere Kraniche oder Gänse –, sollte „unbedingt die Finger davon lassen“ und umgehend das Veterinäramt informieren, appelliert Marco Lutz. Die Tiere müssen fachgerecht transportiert und untersucht werden. Haustierhalter sollten ihre Hunde anleinen und von toten oder kranken Wildvögeln fernhalten.
Dass die Vogelgrippe auch auf Säugetiere überspringen kann, „ist selten, aber möglich“, so Lutz. Für Aufmerksamkeit sorgten 2024 erstmals Ausbrüche in Milchkuhbetrieben in mehreren US-Bundesstaaten.

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