Vogelgrippe im Raum Heilbronn: Stallpflicht für Geflügel beschlossen
Nach einem weiteren Vogelgrippe-Fund gilt im Stadt- und Landkreis Heilbronn ab 12. November Stallpflicht für Geflügel.
Der Verband der Geflügelwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die Stallpflicht für Geflügel, die für Stadt- und Landkreis Heilbronn erlassen wurde und die ab 12. November in Kraft tritt. Hintergrund ist, dass bei einem toten Reiher, der in Bad Rappenau-Fürfeld gefunden wurde, das Vogelgrippevirus (landläufig auch Geflügelpest genannt) nachgewiesen wurde. Es handelt sich bereits um den zweiten Nachweis der Tierseuche im Landkreis Heilbronn.
Das Landratsamt Heilbronn hatte am 5. November darüber informiert, dass an einer Graugans, die am Breitenauer See (Löwenstein) entdeckt wurde, das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde.
Warum die Region Heilbronn für Vogelgrippe besonders sensibel ist
Über die Aufstallungspflicht informierte jetzt das Landwirtschaftsministerium sowie nachgeordnet Stadt und Landkreis Heilbronn. Für Georg Heitlinger von Verband der Geflügelwirtschaft Baden-Württemberg ist der Schritt längst überfällig. Der Verband fordert von den Behörden schnelle fallbezogene Reaktionen, um die weitere Ausbreitung einzudämmen.
„Der Landkreis verfügt über eine hohe Geflügeldichte“, erläutert Heitlinger. So gibt es im Landkreis professionelle Haltungen unter anderem in Brackenheim, Eppingen, Hardthausen und Kirchardt. Die Zahlen sind in diesem Jahr besonders dramatisch. Während es von Januar 2024 bis September 2025 bundesweit 50 Ausbrüche in Nutztierhaltungen gab, sind es seit Oktober bereits 90.
Was die Aufstallungspflicht für Freiland-Geflügel bedeutet
Die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, gilt ab Mittwoch, 12. November. Laut dem Landratsamt bleibt die Allgemeinverfügung vorläufig bis 15. Januar 2026 in Kraft. Nach Ansicht Heitlingers sind die Ställe der professionellen Halter groß genug, um Freiland-Geflügel einzustallen. Die Eier von Freilandhennen dürfen weiter als Freilandware verkauft werden.
Die 16-Wochen-Regel, nach der die Betriebe nur vier Monate lang nach dem Aufstallungserlass ihre Ware noch als Freiland etikettieren durften und danach nur noch als Bodenhaltung, ist Ende 2023 weggefallen. Die Halter seien aber selbst daran interessiert, ihre Tiere so kurz wie nötig im Stall zu behalten, so Verbandsmann Heitlinger, der in Eppingen Legehennen hält.
Welche Neuerungen es für Geflügelhalter gibt
Seit diesem Jahr gibt es für Geflügelhalter einige Neuerungen. Wegen des Transportverbots für Geflügel im Seuchenfall gibt es jetzt in der Geflügelmast die Möglichkeit, befruchtete Eier statt der ausgebrüteten Jungtiere auszuliefern. Für die Kleintierzüchter werden seit diesem Jahr übernetzte Gehege als Schutz gegen Vogelgrippe akzeptiert.
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