Viel Lärm um nichts beim Lärmschutz
Gesundheitsgefährdender Krach muss schnellstmöglich reduziert werden. Die Anwohner an Autobahn und B27 brauchen dringend Schutz vor der krankmachenden Belastung.

„Viel Lärm um nichts!“ So könnte man das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellen der Lärmaktionspläne kommentieren. Viel mehr als ein Rauschen im endlosen Behördendschungel hat der Maßnahmenkatalog bisher nicht ausgelöst.
Schon 2017 war klar, dass für die unmittelbaren Anwohner an der B27 in Neckarsulm dringed etwas in Sachen Lärmschutz passieren muss. Doch geschehen ist – nichts. Nach dem „Kooperationserlass“ des Landes, man solle „gemeindescharfe Belastungsstatistiken“ anwenden, folgt nun der lapidare Passus: Lärmmindernde Maßnahmen seien „Freiwilligkeitsleistungen“, die man je nach Haushaltslage ausspielen könne – oder eben auch nicht.
Muss es erst zur Demo auf der B27 kommen, damit in Sachen Lärmschutz was passiert?
Müssen erst die Anwohner die B27 mit einer Demo blockieren, damit endlich etwas vorangeht? So weit muss und soll es nicht kommen. Als braver Bürger weiß man doch auch in Neckarsulm, das man Gesetze beachten muss. Die EU-Kommission hat das auch schon bemerkt, und ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet, weil nicht genügend gegen Lärm gemacht wird.
Leider geht es nicht nur um die Überarbeitung der Lärmaktionspläne. Die Gesundheit von Menschen ist in Gefahr. Dringend notwendig ist also, dass für die Umsetzung eine gesetzliche Frist festgelegt wird. Dass die Stadt Neckarsulm nun den Lärmschutz für ihre Einwohner einklagen muss, zeigt mal wieder drastisch die traurige Realität in unserem Land.
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