Widdern bringt Solarpark „Unterkessach 2“ auf den Weg
Proteste, Verzögerungen und eine zusätzliche Offenlage: In Unterkessach hat sich das Verfahren länger hingezogen als geplant. Jetzt wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für einen Teil des Solarparks beschlossen.
Holprig – so verlief der Prozess in den vergangenen Jahren, in denen die Stadt Widdern mehrere Solarparks im Ortsteil Unterkessach auf den Weg bringen wollte. Bereits im Sommer 2023 sammelte eine Initiative Unterschriften gegen die Pläne.
Eine Petition der „Bürger für Unterkessach“, die dem zuständigen Ausschuss des baden-württembergischen Landtags vorgelegt worden war, blieb im Mai 2025 ohne Erfolg. Zuvor hatten Gemeinde- und Ortschaftsrat dem Vorhaben nach einem ersten Nein schließlich zugestimmt.
Solarpark „Unterkessach 2“ in Unterkessach: Erneute Offenlage um Rechtssicherheit zu gewährleisten
Im weiteren Verfahren kam es erneut zu Verzögerungen, da die eingereichten Unterlagen nicht in allen Punkten vollständig waren und Abstimmungen mit dem Landratsamt Heilbronn erforderlich wurden. Im Zuge dieser Klärungen wurde deutlich, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Offenlage des Flächennutzungsplans für den Solarpark „Unterkessach 2“ notwendig ist. Das war im vergangenen Februar. Jetzt stand das Thema erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Mehrfach habe man bereits im Gremium darüber gesprochen, erklärt Thomas Föhl vom Büro Käser Ingenieure, das mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans beauftragt war. „Wir wollten absolute Rechtssicherheit haben“, begründet Föhl die Zusatzrunde. Bis einschließlich 30. März konnten die Unterlagen eingesehen werden. Bis zu diesem Stichtag waren außerdem weitere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern möglich. Eingegangen sind insgesamt 17 Anmerkungen. Keine lege dem Vorhaben Steine in den Weg. „Das Thema ist durch, die Satzung kann beschlossen werden“, sagt Thomas Föhl.
Solarmodule dürfen maximal 3,5 Meter hoch sein
Das geht auch, weil der grundlegende Flächennutzungsplan Ende März in der Verwaltungsgemeinschaft verabschiedet wurde. „Das ist unsere Planungsgrundlage“, so Widderns Kämmerer Mirko Weinbeer.

In dem geplanten, rund fünf Hektar großen Solarpark soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Das Areal wird als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen und dient ausschließlich diesem Nutzungszweck. Vorgegeben sind für die Solarmodule eine maximale Höhe von etwa 3,5 Metern. Für technische Nebenanlagen wie Transformatoren gilt eine Höhenbegrenzung von rund drei Metern. Ergänzend sind die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturen wie Einfriedungen und technische Einrichtungen zulässig.
Vollständiger Rückbau nach Ablauf der Nutzungsdauer
Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist ein vollständiger Rückbau der Anlage vorgesehen. Die Fläche soll anschließend wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
„Unterkessach 2“ ist allerdings nur einer von mehreren geplanten Solarparks in dem Teilort. Direkt nördlich anschließend ist der deutlich größere Solarpark „Unterkessach 1“ vorgesehen, der sich über die angrenzende Hochfläche erstrecken und über 30 Hektar groß werden soll.
Auch dort ist die Gemeinde einen Schritt zurückgegangen, um laut Thomas Föhl „eine deckungsgleiche Rechtsauffassung zwischen Landratsamt und Gemeinde“ zu erreichen. „Wir gehen nicht davon aus, dass noch etwas Gravierendes kommt“, so der Verwaltungswirt zuversichtlich. Ende Juni könne man wohl den Satzungsbeschluss erlassen.
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