Schwerer A81-Unfall bei Untergruppenbach: Mutmaßlichem Verursacher droht Strafverfahren
Ein junger Mann steht im Verdacht, eine Verkehrsgefährdung begangen zu haben. Er soll für einen schweren Unfall am Karfreitag auf der A81 zwischen Untergruppenbach und Ilsfeld verantwortlich sein.
Ein 22 Jahre alter VW Golf-Fahrer steht im Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung. Dem Gesetz nach handelt es sich dabei um eine Straftat. Der junge Mann war am Karfreitag gegen 9 Uhr in einen Unfall auf der A81 zwischen Untergruppenbach und Ilsfeld verwickelt. Bei dem Crash erlitt eine 64-jährige Renault-Fahrerin schwerste Verletzungen. Die Autobahn in Fahrtrichtung Stuttgart war zeitweise komplett gesperrt.
Kettenreaktion nach Überholvorgang auf A81 – schwerer Unfall bei Untergruppenbach
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wechselte der Golf-Fahrer mit hoher Geschwindigkeit von dem mittleren auf den linken Fahrstreifen. Vermutlich übersah er dabei einen Audi, der sich auf der linken Spur von hinten näherte. Der Überholvorgang des 22-Jährigen löste eine Kettenreaktion aus.
Der Audi-Fahrer soll versucht haben, einen Zusammenstoß mit dem VW zu vermeiden. Dabei geriet der Audi ins Schleudern. Er prallte gegen den Renault einer 64-Jährigen, die auf der mittleren Spur fuhr. Beide Fahrzeuge überschlugen sich. Der VW und seine Insassen wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Verkehrsgefährdung auf der A81 bei Untergruppenbach? Möglichem Unfallverursacher droht Strafverfahren
Im Raum steht der Vorwurf der Verkehrsgefährdung oder ein anderes grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten des 22-Jährigen, erklärt ein Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums. Nach der Unfallaufnahme eskortierte eine Polizeistreife den jungen Mann in seinem VW zur Autobahnpolizei in Weinsberg. Er musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3500 Euro hinterlegen.
Das Geld – eine Art Kaution – soll etwa gewährleisten, dass der Betreffende zu einer Gerichtsverhandlung erscheint. Es kann weiter dazu dienen, Verfahrenskosten, eine Geldstrafe oder ein Bußgeld zu bezahlen. Sollte sich am Ende die Unschuld des 22-Jährigen herausstellen, erhält er das Geld zurück.
Das Fahrzeug des 22-Jährigen war in Tschechien zugelassen. Bei Unfallbeteiligten aus dem Ausland könne die Polizei nicht so einfach den Führerschein beschlagnahmen wie bei deutschen Staatsangehörigen, sagt der Polizeisprecher. Wenn jemand das Geld für die Sicherheitsleistung nicht habe, könne die Staatsanwaltschaft als Ersatz auch Gegenstände wie etwa eine Uhr von entsprechendem Wert beschlagnahmen lassen.