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Bürger kämpft gegen Behörden
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Streit um den Betrieb einer Biogasanlage in Bad Friedrichshall geht weiter

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Unterschiedliche Schreiben in der Baugenehmigung bestärken Kritiker. Behörden hingegen erklären, dass die Anlage legal betrieben werden.


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Eine Biogasanlage in Bad Friedrichshall beschäftigt nach wie vor Behörden. Werner Lindl, der wenige Hundert Meter von der Anlage entfernt wohnt, ist sich sicher, dass deren Betrieb illegal sei. Behörden beteuern das Gegenteil. Der Betreiber der Anlage sagt, dass alles legal sei und mehrfach überprüft wurde. Weiter möchte er sich nicht äußern. Seit knapp 15 Jahren kämpft der mittlerweile 81-jährige pensionierte Finanzdirektor der Sparkasse um sein Recht. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.

Bürger fordert Stilllegung der Biogasanlage in Bad Friedrichshall

Im Kern geht es Lindl darum, dass die Anlage mehr Gas produziere, als sie darf. Das ist 2015 auch passiert. Der Betreiber erhielt ein Bußgeld vom Landratsamt Heilbronn und bezahlte. Die Privilegierung der Anlage sei damit erloschen, erklärt Lindl. Sie müssen stillgelegt oder zumindest zurück gebaut werden. In der Baugenehmigung von 2011 ist schriftlich festgehalten. „Bei Überschreitung erlischt die Privilegierung.“

Das Landratsamt erklärt auf Nachfrage, dass die Baugenehmigung für die Privilegierung nicht mehr ausschlaggebend sei. Damit die produzierte Gasmenge nicht mehr überschritten werde, kontrolliere das Regierungspräsidium regelmäßig, erklärt ein Sprecher. In den vergangenen fünf Jahren sei Gasmenge innerhalb des zugelassenen Umfangs produziert worden.

Privilegierung von Anlagen an Leistungsgrenzen gebunden

Es ergeben sich jedoch nicht nur für Lindl offene Fragen. Sophia Effinger ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin und forscht an der Juristischen Fakultät am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und sagt: „Die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Biogasanlagen ist an bestimmte Leistungsgrenzwerte gebunden.“ Dies sei so im Baugesetzbuch festgelegt. „Bei Überschreitung wird die Anlage entprivilegiert.“ Ist dies der Fall, sei der Betrieb an hohe Voraussetzungen geknüpft. Sie dürfe öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Dazu gehörten schädliche Umwelteinwirkungen wie Geräusche, Gerüche oder Luftverunreinigungen.

Abstand zu Hochspannungsleitungen unterschiedlich angegeben

Für Lindl stellen sich Fragen. Seitens des Netzbetreibers EnBW bestand vor dem Bau die Auflage, dass der Abstand zwischen Hochspannungsleitungen und den Gärsilios 194,40 Meter nicht unterschreiten dürfe. In zwei nahezu inhaltlich identischen Schreiben des Netzbetreibers mit demselben Datum, die an die Stadt Bad Friedrichshall adressiert sind und die der Heilbronner Stimme vorliegen, war der Abstand zunächst mit 193 Metern und im zweiten Schreiben mit 194,40 Metern angegeben.

Für die Erteilung der Baugenehmigung war der größere Abstand wichtig. Das veränderte Schreiben lag offenbar bei der Stadt Bad Friedrichshall zunächst nicht vor. Deshalb hieß es von dort in einer Mail: „Wir nehmen das nun zu den Akten und ändern die Auflage in der Baugenehmigung ab.“

Netze-BW ist für die Pressearbeit des damaligen Netzbetreibers zuständig. Man beziehe sich auf die Werte der Baugenehmigung, erklärt ein Sprecher. Alle erforderlichen Abstände seien eingehalten. Von einem zweiten Schreiben wisse man nichts. Laut Bürgermeister Timo Frey habe man die Stellungnahmen des Netzbetreibers geprüft und berücksichtigt. Der Mindestabstand sei eingehalten.

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