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Unterführung am Kaywald: Stadt Lauffen stellt neue Verbotsschilder auf

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Die Deutsche Bahn und die Stadt Lauffen waren sich zuletzt uneinig über eine Unterführung am Kaywald, die dringend saniert werden müsste. Nun gibt es eine neue Entwicklung. 


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Der Kaywald in Lauffen ist bei Spaziergängern und Gassigehern beliebt. Um dorthin zu gelangen, müssen sie jedoch erst an den Gleisen der Zugstrecke Stuttgart-Würzburg vorbei, die zwischen Wald und Wohngebiet in der Weststadt verläuft.

Wer nicht die Extrameile drumherum gehen möchte, wählt oft den einzig direkten Weg unter den Gleisen hindurch: eine kleine Unterführung in der Straße Am Kaywald. Ihre Nutzung ist aber illegal – und wird es auch weiter bleiben. 

Lauffen installiert neues „Durchgang verboten“-Schild am Kaywald 

Viele Jahre lang stand am Ausgang Richtung Kaywald ein „Privatweg – Durchgehen verboten“-Schild, das allerdings mit Graffiti besprüht und schwer lesbar war. „Wir haben das Schild ersetzt“, erklärt Bürgermeisterin Sarina Pfründer nun. Auch am anderen Ausgang, wo bislang kein Hinweis angebracht war, ist seit kurzem ein entsprechendes Schild installiert. 

Die Unterführung ist baulich in keinem guten Zustand, außerdem gibt es keine Beleuchtung. Daher ist die Nutzung schon seit Jahren untersagt. Viele Anwohner nutzen den Weg zwar trotzdem, um den Zugang wieder offiziell für den Publikumsverkehr zu öffnen, wäre aber eine Instandsetzung nötig. Die Kosten dafür will weder die Bahn noch die Stadt übernehmen. 

Streit um Unterführung in Lauffen: Wer trägt die Kosten?

Die DB InfraGO, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, sieht den Weg als ihr Eigentum an, da er unter ihrer Schienenstrecke verläuft. Das Unternehmen sieht sich daher berechtigt, den Durchgang im Zweifelsfall ganz dicht zu machen. 

Aus Sicht der Stadt müsse der Durchgang für die Öffentlichkeit aber erhalten bleiben, da der Weg lange vor dem Bau des Schienennetzes da war. Damit hätten die Anwohner ein Anrecht darauf, so Pfründer. Die Kosten für die notwendige Sanierung will die Stadt allerdings ebenfalls nicht übernehmen. Sie hat einen entsprechenden Vertrag der Bahn schon vor Jahren abgelehnt. 

Die endgültige Zuständigkeit bleibt zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt – und die Nutzung des Durchgangs weiterhin verboten. 

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