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Streit um Unterführung in Lauffen – Deutsche Bahn und Stadt sind sich uneinig

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Die Deutsche Bahn hat eine Unterführung in Lauffen als Privatweg gekennzeichnet. Für eine Öffnung wäre eine Sanierung dringend nötig – aber Stadt und Bahn wollen beide die Kosten nicht tragen. 


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Wie ein dunkles Loch klafft unter der graffiti-besprühten Schallschutzwand am Rande der Lauffener Weststadt eine kleine Unterführung, durch die sich die Schienen der Bahnstrecke Stuttgart-Würzburg unterqueren lassen. Der unscheinbare Weg ist bei Spaziergehern und Gassigängern sehr beliebt. Er bildet eine direkte Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem Kaywald, der hinter der Bahnlinie beginnt.

„Durchgang verboten“-Schild an Lauffener Unterführung – betreten auf eigene Gefahr

Tatsächlich ist es aber verboten, den Weg zu benutzen. Es handelt sich nämlich nicht um eine öffentliche Unterführung, sondern um einen Privatweg der DB InfraGO, früher DB Netz AG. Darauf weist ein „Durchgang verboten“-Schild hin. 

Die Unterführung am Kaywald ist als Privatweg gekennzeichnet. Eigentümer ist die DB InfraGO.
Die Unterführung am Kaywald ist als Privatweg gekennzeichnet. Eigentümer ist die DB InfraGO.  Foto: Heil, Theresa

Grund für das Verbot sei nach Auskunft der Stadt Lauffen der schlechte bauliche Zustand der Treppen und des Durchgangs. Unter anderem gebe es keine Beleuchtung. Deshalb „sah sich die DB Netz AG schon vor Jahren dazu veranlasst, einen Durchgang zu verbieten und den Durchlass gegebenenfalls abzusperren“, erklärt Michael Kenngott, Leiter der kommunalen Straßenverkehrsbehörde. 

DB InfraGO: Nutzung des Weges untersagt – Privatweg der Deutschen Bahn in Lauffen

Die DB InfraGO gibt auf Anfrage unserer Redaktion an, dass die Nutzung des Weges untersagt sei, da es sich um einen Privatweg der Deutschen Bahn handle. Das Bauwerk sei in einem betriebssicheren Zustand. „Eine Sanierung ist aus Sicht der DB InfraGO für die innerbetriebliche Nutzung derzeit nicht notwendig“, erklärt ein Sprecher. Sollten Fußgänger die Unterführung trotz Verbotsschilder widerrechtlich nutzen, erfolge dies auf eigene Gefahr. 

Verschiedene Wege

In Deutschland gibt es öffentliche, halböffentliche und private Straßen. Öffentliche Straßen wie Gemeindestraßen oder Bundesautobahnen gehören laut Bußgeldkatalog der öffentlichen Hand und unterliegen dem Straßen- und Wegerecht. Damit sind sie der Allgemeinheit zugänglich. Eine halböffentliche Straße ist in privatem Besitz. Sie wird dennoch von der Allgemeinheit genutzt, darum gilt das Straßenverkehrsrecht. Hier wird zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten unterschieden. Reine Privatwege sind nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Der Besitzer darf mit einem „Privatweg: Durchgang verboten“-Schild den Zugang verbieten. 

Die Stadt habe bisher kein Interesse an der Übernahme als öffentlichen Weg bekundet, so der Sprecher weiter. Man habe bereits 2018 angefragt, ob Lauffen den Weg übernehmen will. „Bisher liegt uns hierzu keine Rückmeldung vor“, gibt der Bahn-Sprecher an. Das Unternehmen habe kürzlich erneut Kontakt mit der Stadt aufgenommen. „Sollte weiterhin kein Bedarf für den öffentlichen Verkehr bestehen, behält sich die DB InfraGO die Prüfung einer Schließung des innerbetrieblichen Durchganges vor.“

Lauffen lehnt Übernahme des Weges von der Deutschen Bahn ab – aus diesem Grund

„Wir sehen das rechtlich anders“, stellt Bürgermeisterin Sarina Pfründer klar. Aus Sicht der Stadt sei die Bahn dazu verpflichtet, die Unterführung zu erhalten – auch für die Öffentlichkeit. Die Stadt stützt sich dabei auf Dokumente aus dem Jahr 1831. Diese würden belegen, dass der Weg lange vor dem Bau der Frankenbahn da war. Die Bahn habe beim Bau der Schienen im 19. Jahrhundert bestehende Wege zerschnitten. „Wenn etwas vorher da war, ist es öffentlich“, sagt Pfründer. Die Anwohner hätten ein Anrecht darauf. 

Sie bestätigt, dass im Jahr 2018 das Verkehrsunternehmen der Stadtverwaltung einen Gestattungsvertrag angeboten hat. Mit diesem hätte Lauffen die Kosten für die Unterhaltung des Weges übernehmen müssen. Die Stadt lehnte ab. Es sei „nicht richtig, dass die Stadt das übernimmt“, sagt Pfründer und die Bahn sich damit aus der Verantwortung zieht. Die Stadt habe nun ihrerseits mit der Bahn Kontakt aufgenommen, um die Unstimmigkeit auf direktem Weg zu klären. 

Unterführung in Lauffen nicht verkehrssicher – Sanierung dringend nötig

Man würde es sehr begrüßen, wenn der Weg wieder öffentlich gemacht werde, so Pfründer. Denn er sei wichtig für die Wegebindung und den Fußgängerverkehr. Allerdings, merkt die Bürgermeisterin an, sei der Tunnel eindeutig nicht verkehrssicher. Man könne somit nicht einfach das Verbotsschild entfernen und den Durchgang wieder frei zugänglich machen. Eine Instandsetzung sei notwendig, aber durch die steile Lage kompliziert und teuer. Die Stadt erwartet, dass die Klärung mit der Bahn eine Weile dauern wird.

Um die Bahnschienen Richtung Kaywald zu queren, verweist die Stadt auf zwei alternative Routen. Die erste führt von der Bahnhofstraße am Parkhaus Schunk zum Kaywald. Der zweite Weg führt über die Weinberge bis fast vor das Tunnelportal nach Kirchheim. Michael Kenngott: „Die Strecken werden neben dem landwirtschaftlichen Verkehr rege in beide Richtungen regelmäßig von SpaziergängerInnen, Joggern und dem Radverkehr genutzt.“ 

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