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Staatsanwaltschaft Heilbronn prüft Cannabis-Urteile – Zwei Häftlinge kommen frei

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Die umstrittene Cannabis-Gesetzesänderung beschert der Heilbronner Staatsanwaltschaft einige Arbeit. Sie prüft Strafen, die noch nicht vollständig verbüßt sind.

Erwachsene dürfen seit 1. April legal kiffen und bis zu 25 Gramm Marihuana besitzen.
Erwachsene dürfen seit 1. April legal kiffen und bis zu 25 Gramm Marihuana besitzen.  Foto: dpa

Erwachsene dürfen seit 1. April legal einen Joint rauchen und bis zu 25 Gramm Cannabis dabeihaben. Die Änderungen des Cannabis-Gesetzes hatten im Vorfeld hitzige Diskussionen hervorgerufen. Ein Kritikpunkt: die Amnestie-Regelung für Altfälle. Sie besagt, dass alle Gerichtsverfahren, in denen eine Strafe ausgesprochen, aber noch nicht vollständig vollstreckt worden ist, überprüft werden müssen. Bei der Heilbronner Staatsanwaltschaft betrifft das 1700 Fälle. 

Cannabis: Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es nicht nur darum

Gut zwei Monate war die Staatsanwaltschaft mit den Altfällen beschäftigt. Fazit: Gemessen am Aufwand, den die Behörde damit hatte, fällt das Ergebnis aus Sicht der Verurteilten mau aus. „Wir haben alle Verfahren mit einer BTM-Verurteilung gezogen“, erklärt Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn. BTM steht für Betäubungsmittelgesetz. Die Behörde klärt im ersten Schritt, ob es sich bei dem jeweiligen Betäubungsmittel überhaupt um Marihuana, also Cannabis, handelt. Fälle beispielsweise mit Kokain, Crack oder Crystal Meth betrifft die Amnestie-Regelung nicht. 

Haftstrafe wegen Cannabis: In einigen Fällen liegt keine strafbare Handlung mehr vor

Die Staatsanwaltschaft stößt auf 80 Verfahren, die ausschließlich Taten betreffen, die nach dem neuen Cannabis-Gesetz legal sind. In den Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Strafen sofort gestoppt, erklärt Hafendörfer. Wer nach dem alten Gesetz verurteilt worden ist, muss eine Haftstrafe nicht antreten, eine Geldstrafe nicht zahlen oder wird aus dem Gefängnis entlassen. So kommen zwei Menschen zum 31. März aus dem Gefängnis frei. Eine Person sollte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten absitzen wegen des Erwerbs von Cannabis. Sie wäre ohne Amnestie-Regelung am 9. April entlassen worden. Eine andere wegen Cannabis-Besitz verurteilte Person sollte ursprünglich am 2. Juni entlassen werden.

Neues Gesetz ändert alte Urteile nur in seltenen Fällen

Unter den überprüften Fällen befinden sich außerdem sogenannte Mischverfahren. Das sind Fälle mit Cannabis-Besitz zusammen mit anderen Delikten wie etwa Körperverletzung oder Diebstahl. „In circa 190 Verfahren stand eine Neufestsetzung oder Ermäßigung der Strafe im Raum“, sagt Hafendörfer. Diese Fälle seien den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt worden. „Es stehen nur noch wenige Rückmeldungen aus.“ An den verhängten Strafen nach alter Rechtsprechung ändert sich in dem meisten Fällen nichts. Auch wenn die nun straffreie Tat keine Rolle mehr spielt, "wurden die bisherigen Gesamtstrafen überwiegend nicht herabgesetzt".

"Ich denke, in der Gesamtschau lässt sich sagen, dass der tatsächliche Rehabilitationseffekt im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand eher gering war", meint Hafendörfer. Dies gelte vor allem mit Blick auf freizulassende Personen.

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