Schließfächer in Güglingen geplündert: Was Bank-Kunden jetzt wissen sollten
Unbekannte haben Dutzende Schließfächer in der Sparkassen-Filiale in Güglingen geplündert. Die Verbraucherzentrale erklärt, was für Bank-Kunden jetzt wichtig ist.
In Güglingen sind Unbekannte in eine Filiale der Sparkasse eingedrungen und plünderten Dutzende Schließfächer. Die Höhe der Beute wird derzeit in Gesprächen mit den betroffenen Kunden ermittelt. Dass diese den Verlust ersetzt bekommen sollen, ist dabei gar nicht so selbstverständlich, wie einige Menschen annehmen. Worauf es bei Haftungsfragen ankommt, ist, was in einem Vertrag zu einem Schließfach steht und was im Schadensfall genau passiert ist.
„Wenn eine Bank zum Beispiel etwas grob Fahrlässiges tut, ist sie in der Haftung“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn eine Bank zum Beispiel den Schlüssel für den Tresorraum offen und für jedermann sichtbar herumliegen lässt. Oder wenn der Filialleiter die Alarmanlage ausschaltet, weil es so viele Fehlalarme gibt. In solchen Fällen wäre eine Bank haftbar.
Einbruch in Sparkasse in Güglingen: Kunden sollen Versicherungsschutz prüfen
Kunden sollten sich im Fall einer Schließfach-Anmietung gut in einem persönlichen Gespräch über die Konditionen informieren und sich ausführlich beraten lassen. Enthält der Mietvertrag überhaupt eine Versicherung? Wenn ja, in welchem Rahmen? Oder bietet die Bank eine Versicherung in einem extra Vertrag an? Peter Grieble rät Kunden zu prüfen: Was genau ist versichert? Wie umfangreich ist der Schutz? Oder ist beispielsweise Bargeld nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert?
Nach Angaben von Verbraucherschützer Grieble kann auch die eigene Hausratversicherung den Schutz eines Schließfaches enthalten. Auch hier müsse der Kunde die genauen Rahmenbedingungen prüfen. „Das lasse ich mir schriftlich geben“, sagt Grieble.
Bank-Kunden sollten dokumentieren, was sich im Schließfach befindet
„Versicherungen können nur den finanziellen Wert ersetzen, nicht den ideellen“, erklärt Versicherungsexperte Grieble. Es spielt keine Rolle, ob jemand an der von der Oma geerbten Halskette hängt, diese aber nur einen geringen materiellen Wert besitzt.
Was sich in einem Schließfach befindet, sollten Kunden dokumentieren, sagt Grieble. Fotos anfertigen, Wertbriefe beispielsweise kopieren, Kaufbelege sammeln. Schließlich könne jeder behaupten, er habe zehn Rolex-Uhren im Schließfach gehabt. Was ein Kunde geltend macht, muss plausibel sein, sagt Grieble. Wer angibt, er habe 60.000 Euro ins Schließfach gelegt, aber die monatlichen Einnahmen auf dem Konto etwa lassen an solchen Vermögenswerten zweifeln, wird nicht so ohne Weiteres 60.000 Euro erstattet bekommen.
Im Fall Güglingen kündigt die Kreissparkasse Heilbronn an, den betroffenen Kunden solle kein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Wie sie den Schaden im Einzelfall prüfen will, dazu macht das Geldinstitut keine Angaben.