SLK reagiert auf Nessel-Mitteilung zu neuem Job
Die Chirurgin Regine Nessel befindet sich seit Monaten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den SLK-Kliniken. Nun liegt der Fall beim Landesarbeitsgericht in Mannheim.

Am Mittwoch hatte Ex-SLK-Oberärztin Regine Nessel unserer Redaktion mitgeteilt, sie habe einen neuen Job am St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim und wolle nicht nach Heilbronn zurückkehren. Die SLK-Kliniken äußern sich nun auf Anfrage unserer Redaktion zu dieser neuen Entwicklung in dem seit Monaten schwelenden Streit um die Weiterbeschäftigung der Chirurgin.
Sache liegt beim Landesarbeitsgericht Mannheim
Der Verbund habe gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn von Anfang Juni Berufung eingelegt, heißt es von dort. Diese sei inzwischen beim Landesarbeitsgericht in Mannheim eingegangen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die außerordentliche fristlose Kündigung, die SLK im Januar gegen Nessel ausgesprochen hatte, rechtens ist.
Das Heilbronner Arbeitsgericht hatte im Juni geurteilt, dass diese das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, SLK sieht das anders und hat deswegen Berufung eingelegt. Zur Erläuterung heißt es schriftlich von SLK: "Frau Dr. Nessel ist von Seiten SLK aktuell weiterhin außerordentlich fristlos gekündigt und gilt auch nicht als weiterbeschäftigt."
Auseinandersetzung geht unter anderem um angebliche NS-Vergleiche
Diesen Schritt der Berufung gehe der Verbund bewusst, "da wir die außerordentliche fristlose Kündigung unsererseits nach wie vor für unabdingbar erachten. Für uns als SLK-Kliniken bleibt es weiterhin wichtig zu betonen, dass wir Vergleiche zur NS-Zeit, wie sie durch Dr. Nessel getätigt wurden, als Arbeitgeber zu keiner Zeit dulden". An der grundlegenden Situation ändere sich für SLK nichts, dadurch, dass Regine Nessel "in einem neuen Arbeitsverhältnis steht". Regine Nessel hatte angekündigt, sie werde trotz ihres neuen Jobs nicht nachgeben und wolle weiter gegen SLK vorgehen, sie wirft dem Verbund und ihrem früheren Vorgesetzten unter anderem Mobbing und Diskriminierung vor.
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