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Änderung bei SLK-Kliniken: Ampelkarten zeigen erlaubtes Essen und Trinken vor Narkose

  
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Vor einer Operation nichts essen oder trinken? Diese Regel gilt nicht mehr für alle Patienten. Ein neues Ampelsystem der SLK-Kliniken im Raum Heilbronn zeigt, was vor der Narkose erlaubt ist.


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Jahrzehntelang galt die Regel: Vor einer Operation darf nichts gegessen oder getrunken werden, um das Risiko von Komplikationen zu verringern. Doch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass diese Vorgabe überholt ist – zumindest für gesunde Patienten. Auch die SLK-Kliniken im Raum Heilbronn setzen nun auf ein neues Nüchternheitskonzept mit Karten in den Ampelfarben grün, gelb und rot. Sie zeigen, welche Lebensmittel und Getränke vor einer Narkose erlaubt sind. So soll es Patienten unter Umständen erlaubt sein, bis kurz vor der OP zu trinken.

Essen und Trinken vor einer Narkose: Karten in Ampelfarben zeigen, was erlaubt ist

Grüne Karte: Normale gesunde Patienten, die ein grünes Kärtchen bekommen, dürfen bis zum Vorabend „normale Kost“ essen und bis Mitternacht „eine leicht verdauliche Mahlzeit wie Joghurt, Toast oder Milch“ zu sich nehmen. „Klare Flüssigkeiten wie Tee oder Kaffee, auf Wunsch mit Honig und Zucker“ können bis unmittelbar vor der OP eingenommen werden.

Gelbe Karte: Andere Regeln gelten für Patienten beispielsweise mit Vorerkrankungen. Diese müssen sich unter Umständen bei der „normalen Kost“ sowie der „leicht verdaulichen Mahlzeit“ an andere Zeitfenster halten. Auch das Trinken von „klaren Flüssigkeiten“ ist nur nach individueller Empfehlung erlaubt.

Rote Karte: Patienten dürfen ab sofort keine Nahrung und Flüssigkeit mehr zu sich nehmen.

Die Heilbronner SLK-Kliniken haben ihre Narkose-Regeln geändert.
Die Heilbronner SLK-Kliniken haben ihre Narkose-Regeln geändert.  Foto: dpa/Montage: HSt

Auf der Rückseite der Karten sind alle Inhalte in vier weiteren Sprachen übersetzt: Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch.In Kliniken soll die Ampelkarte künftig als Orientierungshilfe dienen, um Patienten individueller beraten zu können. Ob sie bundesweit zum Standard wird, bleibt abzuwarten.

 

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