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Landgericht

Lange Haftstrafe für Missbrauch von 13-Jährigen – Urteil in Heilbronn gefallen

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Ein Mann ist am Heilbronner Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er unter anderem zwei 13-Jährige Mädchen sexuell missbraucht hat. Sein Mittäter bekam eine Bewährungsstrafe. 


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Richter Thilo Kurz fand am Mittwoch vor dem Landgericht Heilbronn deutliche Worte: Systematische, sexuelle Ausbeutung und „schwere, gravierende Taten“ hätten sich im Sommer und Herbst vergangenen Jahres in einem Asylheim im Landkreis Heilbronn zugetragen. Am dritten Verhandlungstag vor der 15. Großen Jugendkammer sprach der Richter die Urteile gegen zwei Männer aus Tunesien.

Der Verurteilte C. (34) erhält sechseinhalb Jahre Haft für schweren sexuellen Missbrauch an Kindern, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffenbesitz. Sein Mittäter S. (28) wird wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten können Revision einlegen.

Polizistin als Zeugin am Heilbronner Landgericht geladen – Missbrauchsopfer befragt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte C. mehrfach ein 13 Jahre altes Mädchen schwer sexuell missbraucht und ein weiteres gleichaltriges Mädchen sexuell genötigt und im Zimmer eingesperrt hatte. Weiter befand das Gericht den Angeklagten C. für schuldig, ein 16 Jahre altes Mädchen geschlagen und Drogen an die Mädchen verteilt zu haben. Alle drei mutmaßlichen Opfer lebten zu dem Zeitpunkt in einer Wohngruppe.

Als letzte Zeugin war eine Oberkommissarin geladen, die die Opfer sowie deren Betreuer und Ärzte befragt hatte. Das eine 13 Jahre alte Mädchen habe nach der Tat einen Suizidversuch unternommen. Die Angeklagten C. und S. hätten das Kind nacheinander im Intimbereich angefasst. „Sie hat sich sehr gewehrt, hat immer die Hände weggeschlagen“, schilderte die Polizistin. Anschließend habe C. das Mädchen im Zimmer eingesperrt und Fluchtversuche verhindert, bis der Angeklagte S. die Tür aufgeschlossen habe. 

Der Angeklagte C. erhielt am Landgericht Heilbronn eine langjährige Haftstrafe. Danach erwartet ihn die Abschiebung in sein Heimatland.
Der Angeklagte C. erhielt am Landgericht Heilbronn eine langjährige Haftstrafe. Danach erwartet ihn die Abschiebung in sein Heimatland.  Foto: Christiana Kunz

Mit einer weiteren 13-Jährigen soll sich der Angeklagte C. in einer Beziehung befinden und nach muslimischem Recht verlobt haben. Bei einer gynäkologischen Untersuchung des Kindes sei Speichel und Sperma des 34-Jährigen festgestellt worden. Umgekehrt sei bei einem Abstrich im Intimbereich des Beschuldigten DNA des Mädchens gefunden worden. Laut dem Umfeld habe der Verurteilte über das Alter des Mädchens Bescheid gewusst.

Ein drittes 16-jähriges Mädchen, eine Ex-Freundin des Angeklagten C., soll diesen als Pädophilen bezeichnet haben, der auf „kleine Kinder“ stünde. Die Teenagerin soll während der Beziehung wiederholt geschlagen worden sein. „Sie hatte immer geschwollene, blaue Augen“, so die Polizistin. Weiterhin soll der Angeklagte C. der 16-Jährigen und 13-Jährigen Drogen wie Kokain zum Konsum gegeben haben. Auf dem Handy der 13-Jährigen seien Videos gefunden worden, auf denen der Angeklagte C. mit einem Würgeholz, einer verbotenen Waffe, hantiere. 

Heilbronner Richter wirft Beschuldigtem systematische Ausbeutung vor

Der Staatsanwalt hielt den Beschuldigten zugute, dass sie sich „vollumfänglich geständig gezeigt“ und den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart hätten. In seinem Plädoyer betonte er aber, es handle sich um einen unerträglichen Fall, „der selbst unter den Sexualdelikten seinesgleichen sucht“. Das liege nicht nur an der erheblichen Anzahl an Straftaten, die sich in kurzer Zeit zugetragen und unterschiedliche Opfer betroffen hätten. Der Angeklagte C. habe sich bewusst Mädchen ausgesucht, die aus schwierigen Verhältnissen stammen. „Er hat sie mit Rauschgift versorgt und willig gemacht“, sagte er. Alle drei Mädchen hätten in derselben Einrichtung gelebt, ohne schützenden Einfluss der Eltern. Der Angeklagte habe die Lücke im System ausgenutzt, dass die Betreuer den Bewohnerinnen nicht verbieten können, nachts das Gebäude zu verlassen.

Richter Thilo Kurz sprach davon, dass die Taten viel über den Charakter des Angeklagten C. preisgeben würden. „Als 34 Jahre alter Mann macht er sich an Kinder ran und beutet sie nach Strich und Faden aus“, sagte er. Da sein Asylantrag abgelehnt wurde, erwartet ihn die Abschiebung nach Tunesien.

Den Angeklagten S. bezeichnete Richter Kurz als Mitläufer, der nicht von Grund auf böse zu sein scheine. Ihm sei mildernd ausgelegt worden, dass er eine schwangere Partnerin habe. Er bekomme nun die Gelegenheit, sein Leben neu zu ordnen.

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