Mädchen sexuell missbraucht und eingesperrt – Prozessauftakt in Heilbronn
Der Prozess gegen zwei Männer am Landgericht Heilbronn begann mit Geständnissen. Beiden werden verschiedenen Taten zur Last gelegt, darunter sexueller Missbrauch von Kindern und Freiheitsberaubung.
Die Tatvorwürfe wiegen schwer: Am Landgericht Heilbronn sitzen zwei Männer wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank. Die Vorfälle sollen sich vergangenes Jahr in einer Asylunterkunft im Landkreis Heilbronn ereignet haben. Am Dienstag startete der Prozess vor der 15. Großen Jugendkammer.
Dem 34 Jahre alten Angeklagten C. werden zudem weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann wurde Ende Oktober 2025 festgenommen. Der Angeklagte S. befindet sich auf freiem Fuß.
Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht: Angeklagter soll zwei Mädchen sexuell missbraucht haben
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen sich die Taten im Zeitraum zwischen Sommer und Herbst vergangenen Jahres zugetragen haben. Der Angeklagte C. soll in einer Asylunterkunft in vier Fällen Geschlechtsverkehr mit einem 13 Jahre alten Mädchen gehabt haben. Der Verdächtige gab an, sich mit ihr in einer Liebesbeziehung zu befinden. Es soll eine islamische Verlobung stattgefunden haben.

Laut dem Vorsitzenden Richter Thilo Kurz liegt ein DNA-Gutachten mit Spermaspuren als Beweismittel vor. Das mutmaßliche Opfer sei „optisch unschwer als Kind zu identifizieren“, sagte Kurz.
An einem weiteren 13 Jahre alten Mädchen soll C. sexuelle Handlungen durchgeführt haben, nachdem sein Mitangeklagter S. es zuvor im Intimbereich berührt haben soll, schilderte der Staatsanwalt.
Das Kind sei anschließend hilfesuchend zu einer 16-jährigen Bekannten ins Nebenzimmer gegangen. Daraufhin soll der Angeklagte C. die beiden Mädchen festgehalten haben. „Er verschloss die Zimmertür und zog den Schlüssel ab“, erklärte der Staatsanwalt. Einen Fluchtversuch der 13-Jährigen aus dem Fenster soll er verhindert haben. „Erst nach frühestens 30 Minuten“ habe C. die beiden freigegeben, und die 13-Jährige holte die Polizei.
Laut einer Betreuerin, die als Zeugin geladen war, habe das Mädchen wenige Tage später einen Suizidversuch unternommen.
Missbrauch und Drogen: Weitere Anklagepunkte am Heilbronner Landgericht
Die mutmaßlichen Opfer waren zu dem Zeitpunkt in einer Mädchen-Wohngruppe untergebracht, sollen sich aber immer wieder in der Asylunterkunft aufgehalten haben. Zwei Mädchen sollen sich durch den Angeklagten C. mit Chlamydien infiziert haben, berichtete die Zeugin.
Der Angeklagte C. soll darüber hinaus in drei Fällen Kokain an die 16-Jährige und die 13-Jährige zum Konsum übergeben haben. Zu verschiedenen Zeitpunkten soll C. der 16-Jährigen, mit der er sich zeitweise in einer Beziehung befunden haben soll, Faustschläge und Ohrfeigen verpasst haben.
Beide Männer legten Geständnisse ab. Der Angeklagte C. wies nur letzteres von sich, mehr als eine Ohrfeige habe es nicht gegeben.
Die Geständnisse könnten sich mildernd auf das Strafmaß auswirken. Den minderjährigen Betroffenen wird dadurch erspart, vor Gericht auszusagen. Statt neun bis elf Jahre drohen dem Angeklagten C. nun sechs bis sieben Jahre Haft. Auf den Angeklagten S. könnte eine Haftstrafe von unter zwei Jahren zukommen. Ihm sei nach seiner Aussage zur Tat nicht bewusst gewesen, dass das Mädchen jünger als 14 Jahre gewesen sei.
Angeklagte aus dem Landkreis Heilbronn stellten Asylantrag in Deutschland
Die mutmaßlichen Täter stammen aus Tunesien und lebten zuletzt von Sozialleistungen. Der Angeklagte C. ist vorbestraft und ausreisepflichtig, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Richter Kurz wies darauf hin, dass laut Staatsanwaltschaft „mit einer Abschiebung zu rechnen ist“. Der Mann hielt sich zuvor eine Zeit lang in Belgien auf und hat dort eine neun Jahre alte Tochter. Dort soll er bereits erhebliche Probleme mit Kokain gehabt haben und sei, um dem ein Ende zu setzen, nach Deutschland gekommen.
Der Angeklagte S. sei nach eigener Aussage seit kurzem nach islamischen Recht mit einer Frau verheiratet, mit der er sich zum Zeitpunkt der Tat bereits in einer Beziehung befunden haben soll. Die beiden erwarten ihr erstes Kind. Da beide Angeklagte nicht oder nur wenig deutsch sprechen, war zur Verhandlung ein Dolmetscher für Arabisch anwesend.
Der nächste Verhandlungstag ist der 22. April. An diesem Tag soll unter anderem die Polizei angehört werden. Außerdem könnte es zu den Plädoyers kommen.
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