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Nach Rohrbruch in Brackenheim
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Auszug aus Brackenheimer Wohnung nach Schimmelbefall – Versicherung lässt Mieter warten

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Eine Familie aus Brackenheim muss nach einem Rohrbruch und anschließendem Schimmelbefall ausziehen. Der Schadensregulierer ist eine Tochter der R+V. Die verweist auf Verzögerungen.


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Familie Stock, die als Mieter in einer Wohnung in Brackenheim lebt, ist erleichtert. Der Vermieter ist erleichtert. Nach acht Monaten endet eine Sanierungs-Odyssee, die mit einem Wasserschaden im Juli 2024 ihren Anfang nahm. Jana Stock, ihr Mann und die Kinder mussten ausziehen, da die Schimmelbelastung zu hoch und die Sanierung zu lange dauerte. „Das wurde alles auf dem Rücken der Familie ausgetragen. Wie kann man sich nur so verhalten?“, fragt der Vermieter.

Wasserrohrbruch in Brackenheim: Vier Wochen später ist Wohnung unbewohnbar

Ein Wasserrohrbruch ist ein Fall für die Gebäudeversicherung. Das Mehrfamilienhaus ist über die Hausverwaltung bei der R+V versichert. Sie entschuldigte sich bei den Beteiligten und erklärt, dass es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen gekommen sei. Als die R+V informiert wird, meldet sie den Schaden bei einem Sanierungsregulierer. Knapp vier Wochen vergehen, bis sich ein Handwerker den Schaden anschaut. Vier Wochen später ist die Wohnung unbewohnbar.

Was nun bekannt wurde: Der deutschlandweit tätige Regulierer ist eine hundertprozentige Tochter der R+V. Die Versicherung macht daraus auch keinen Hehl. Auf ihrer Internetseite weist sie darauf hin.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Versicherung muss in angemessener Zeit reagieren

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht das kritisch. „Ich kenne niemanden, der das auch so macht. Für uns ist das in dieser Form bedenklich“, sagt Peter Grieble, Abteilungsleiter für Versicherungen, Pflege und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale. Die lange Zeit der Schadensregulierung stößt zudem auf Unverständnis.

Nach dem eine Kaltwasserleitung gebrochen ist, müssen im Bad die Fliesen entfernt werden. Im Wohnzimmer ist durch den Wasseraustritt der Bodenbelag so stark beschädigt worden, dass auch er entfernt werden muss.
Foto: privat
Nach dem eine Kaltwasserleitung gebrochen ist, müssen im Bad die Fliesen entfernt werden. Im Wohnzimmer ist durch den Wasseraustritt der Bodenbelag so stark beschädigt worden, dass auch er entfernt werden muss. Foto: privat  Foto: privat

Wenn die Unterlagen zu dem Wasserrohrbruch beim Versicherer eingegangen sind, müsse er in einer angemessenen Zeit reagieren. „Das sind nicht Monate. Eher drei, vier, vielleicht mal sechs Wochen“, sagt Grieble. Wenn der Versicherungsschaden festgestellt sei, bestehe auch die Möglichkeit, die Gewerke an andere Firmen abzugeben. „Wenn der Versicherungsschaden festgestellt ist und alle Unterlagen bei der Versicherung eingegangen sind, hat sie auch zu bezahlen.“

Verbraucherzentrale: Versicherer haben hohes Interesse an niedrigen Preisen

Sollte eine Frist von vier Monaten verstrichen sein, habe man als Kunde das Recht, Abschlagzahlungen zu verlangen. Dabei sei zunächst nicht relevant, ob sich die Kosten des Handwerkers von den Angaben des Regulierers unterscheiden. „Wenn der Regulierer auf 5000 Euro kommt, der lokale Handwerker auf 10.000 Euro, dann sind die 5000 Euro unstrittig. Und die sind innerhalb eines Monats ab Anzeige vom Versicherer zu bezahlen.“

Was der Verbraucherzentrale auffällt: „Wir haben von Verbrauchern die Rückmeldung erhalten, dass der Regulierer deutlich tiefer lag als das Angebot örtlicher Handwerker.“ Für Grieble ist klar, dass der Versicherer ein besonders hohes Interesse an besonders niedrigen Preisen habe.

Kritik an der R+V: Negative Bewertungen bei „Trustpilot“

Mit der Kritik an der R+V und dem Regulierer ist die Verbraucherzentrale nicht allein. Auf der Internetseite „Trustpilot“ ist das Unternehmen vielfach negativ bewertet worden. „Termine mehrfach sehr kurzfristig verschoben. Nach über einem halben Jahr Wasserschaden immer noch nicht behoben. Habe jetzt der Firma den Auftrag entzogen und führe Reparatur selbstständig durch.“

Assistance-Leistungen

Assistance-Leistungen bieten viele Versicherungen an. Geläufig sind sie bei KfZ-Versicherungen. Kommt es zum Schadensfall, hält die Versicherung bestimmte Werkstätten vor, die den Schaden reparieren. Dadurch kann der Beitrag günstiger werden. Ein Sprecher der Wettbewerbszentrale erklärt, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden sei. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale erklärt, dass ein Wechsel der Versicherung sich oft lohnt, sollte man mit der Leistung nicht zufrieden sein.

Freie Handwerkerwahl für Versicherte

Die R+V lässt viele Fragen – auch zu den Bewertungen – unbeantwortet und verweist auf die Antworten aus der ersten Berichterstattung. Mit dem Regulierer biete die R+V Versicherten die Möglichkeit, die gesamte Sanierung aus einer Hand abwickeln zu lassen, erklärt eine Sprecherin. „Die Versicherten müssen in diesem Fall weder Handwerker suchen noch beauftragen.“ Versicherte hätten die freie Wahl: Sie können den Service des Schadensregulierers nutzen oder selbst andere Handwerker beauftragen. Dies wirke sich nicht auf den Versicherungsbeitrag aus.

Der Vermieter hatte längst Angebote lokaler Handwerker eingeholt und an die R+V geschickt. Die R+V habe die Angebote angenommen. 

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