SAPV in Weinsberg: „Wir geben Schwerkranken ihre Menschenwürde zurück“
Mit einem Team aus 17 Pflegefachkräften und sechs Ärzten kümmert sich die SAPV mit Sitz in Weinsberg um schwerkranke Patienten. Das Ziel: Den Menschen einen so angenehmen letzten Lebensweg wie möglich zu bereiten.

Wenn Menschen unheilbar erkranken, ist das für Angehörige oft nicht nur schmerzhaft, sondern auch überfordernd. Wie findet man beispielsweise heraus, wie man die Schmerzen des Betroffenen lindern kann? Welche ärztlichen Maßnahmen sind erforderlich? Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Weinsberg kümmert sich um genau solche Fälle. „Wir kommen beispielsweise dann, wenn jemand ausgeprägte körperliche Schmerzen, Ödeme oder psychische Symptome hat“, sagt SAPV-Gesamtleiterin Annemarie Hagenlocher. „Auch demenziell erkrankte Menschen oder Menschen mit Krebserkrankung werden von uns versorgt.“
Die gelernte Krankenschwester, die zuvor zwölf Jahre lang ein Hospiz in Stuttgart geleitet hat, betont: „Wir sind nicht da, um die Menschen zu pflegen – das machen ausgewiesene Pflegedienste. Wir sind vor allem dafür da, um die Symptomkontrolle zu leisten.“ Zum Team gehören neben 17 Pflegefachkräften sechs Ärzte rund um den ärztlichen Gesamtleiter Sigmund Jakob. „Etwa 150 Patienten betreuen wir derzeit ambulant und auch in pflegenden Einrichtungen – darunter zum Beispiel das Franken-Hospiz in Weinsberg “, erklärt Jakob.
SAPV Weinsberg unterstützt Patienten bei der Schmerzreduzierung
Das Bestreben der SAPV laut Hagenlocher: „Dass die Menschen möglichst symptomfrei an dem Ort, an dem sie sind, leben können. Und dass sie noch möglichst viel Lebensqualität haben.“ Oft werde man von Angehörigen kontaktiert, die Unterstützung benötigen oder wenn der Patient komplexe Krankheitssymptome habe.
„Unser wichtigstes Ziel: Das Erreichen einer größtmöglichen Schmerzarmut, im besten Fall eine Schmerzfreiheit beim Patienten“, sagt Hagenlocher. „Ob das jetzt ein Darmverschluss ist, schwere Atemnot, ständiges Erbrechen oder Delir. Da unterstützen wir mit unserem Fachwissen, dass dieser Mensch dann wieder Lebensqualität und Menschenwürde hat.“ Ein vieldiskutiertes Thema sei zum Beispiel auch die Gabe von Essen oder Flüssigkeit.
Gutes Gespür für die Bedürfnisse der Menschen: Psychologische Beratung im kleinen Rahmen gehört dazu
Durch ihre Berufserfahrung wissen die SAPV-Mitarbeiter laut Hagenlocher, auch mit schwierigen Situationen umzugehen. Ein wichtiger Aspekt: „Wir arbeiten eng mit Partnern zusammen – seien es Pflegedienste, Hausärzte oder Betriebe im sozialpsychologischen Bereich. Auch mit den Hospizdiensten in Heilbronn und Weinsberg arbeiten wir zusammen.“

Häufig werden die Mitarbeiter der SAPV vor Aufgaben gestellt, die ein gutes Gespür für die Bedürfnisse und Gefühle der Menschen erfordern. „Wenn wir zu jemandem nach Hause kommen, ein Patient liegt im Bett und die Ehefrau steht daneben, und sagt: ’Ich schaffe das alles nicht mehr.’ Dann gehört natürlich auch die psychologische Beratung der Angehörigen im kleinen Rahmen dazu“, betont Hagenlocher. In internen Fortbildungen gebe man den Mitarbeitern psychoonkologische Kommunikationstechniken an die Hand. Bei der Psychoonkologie handelt es sich um die psychologische Betreuung von Krebspatienten. „Wir schulen verschiedene Modelle, wie man mit Krisen umgehen kann.“
Persönliche Beziehung zu kranken Menschen wichtig für die Sterbe- und Trauerarbeit
Im Umgang mit Schwerkranken sei es laut Jakob sehr wichtig, eine persönliche Beziehung zum Patienten aufzubauen. „Es geht um biografische Themen, die in die Auffassung von Leben und Sterben mit einfließen. Es geht um Spirituelles und auch um Trauerarbeit.“ Früher habe in der Regel ein Pfarrer diese Aufgabe übernommen. „Weil die meisten Pfarrer es heute zeitlich nicht mehr schaffen, müssen wir sie in dieser Funktion jetzt mehr oder weniger ersetzen“, sagt Jakob. Wichtig ist ihm, zu betonen: „Wir behandeln religionsübergreifend.“ Egal ob ein Patient christlich, muslimisch, jüdisch oder einer anderen Religion zugehörig sei: Im Umgang mit dem Thema Glauben müsse man sehr sensibel sein. Sterben und Abschied nehmen sind in jeder Kultur und Religion anders.
Wann eine palliative Behandlung notwendig ist, sei heutzutage anders definiert als früher. „Früher hieß palliativ: kurz vor dem Tod. Heute greift man bereits zu dem Zeitpunkt ein, wenn einen Menschen eine unheilbare Erkrankung befallen hat.“ Palliativmedizinern sei es heute lieber, früher einzugreifen. „Bevor jemand in einer Situation ist, in der er sein Bewusstsein nicht mehr kontrollieren kann – zum Beispiel Delir – das ist für einen Palliativmediziner eher frustrierend.“ Auch gehe es darum, letzte Wünsche des Schwerkranken herauszufinden, gerade, was Maßnahmen zu seiner Gesundheit betrifft. Besonders wichtig sei es in dem Zusammenhang, den Kranken und seine Angehörigen auf das Thema Patientenverfügung hinzuweisen.
Beihilfe zum Suizid wird bei der SAPV in Weinsberg eher kritisch gesehen
Auch der ärztlich assistierter Suizid sei ein Thema, das in der Palliativmedizin immer wieder aufkomme. Allerdings sehe man dies bei der SAPV eher kritisch. Dort ist man überzeugt: Bei einer guten Symptombehandlung ist es im Idealfall möglich, dem kranken Menschen so viel Lebensqualität zurückzugeben, dass er sich nicht für ein aktives Lebensende entscheidet. „Der Arbeitskreis stationärer Hospize in Baden-Württemberg, zu dem auch das Weinsberger Hospiz gehört, unterstützt den assistierten Suizid nicht“, erklärt Jakob. Wer also hier im Bundesland stationär ins Hospiz aufgenommen wird, hat keine Möglichkeit, dort einen assistierten Suizid durchführen zu lassen. „Wir beraten die Menschen und zeigen ihnen Möglichkeiten auf, weiterzuleben. Aber wenn jemand die Entscheidung trifft, den assistierten Suizid extern vornehmen zu lassen, greifen wir natürlich nicht in die Entscheidung ein.“ Auch das gehöre zum selbstbestimmten Sterben dazu.
Jakob gibt zu bedenken: „Es gibt auch Menschen, die in einer tiefen Depression stecken. Mit diesen Personen die aktive Sterbehilfe zu besprechen, ist nicht fair.“ Wie er betont, müsse ganz klar sein, dass dem Sterbewunsch nicht eine Depression zugrunde liege. Zum Thema Patientenverfügung empfehlen Jakob und Annemarie Hagenlocher den Kranken, alle Vollmachten rechtzeitig klar zu regeln. Sprich: eine General- oder Vorsorgevollmacht für Angehörige für den Ernstfall. „Man sollte mindestens einmal im Jahr seine Patientenverfügung anschauen und überprüfen: Steht da noch drin, was ich will?“ Möglich seien auch mündliche Patientenverfügungen. Sofern der Patient noch geschäftsfähig sei, kläre man selbstverständlich alles mit ihm persönlich.
„Menschen sterben, wenn sie ruhig werden und sich entspannen können“
Eines hat Jakob in seiner langjährigen Tätigkeit als Palliativmediziner gelernt: „Menschen sterben, wenn sie ruhig werden und sich entspannen können. Es gibt niemanden, der in der Aufregung stirbt.“ Viele Schwerkranke würden zum Beispiel gelassener, wenn sie ihr häusliches Umfeld verlassen, ins Hospiz umziehen und dort erstmal durchatmen können. Einige würden durch den räumlichen Abstand auch besser emotional Abstand nehmen können. Jakob erklärt: „Loslassen können im Sterben Liegende vor allem dann, wenn zwischenmenschliche Probleme noch gelöst wurden und sie im Reinen mit sich sind.“
Die „besten Sterbebegleitungen“ seien die, bei denen man als Arzt und Pflegekraft zum Patienten eine gute Beziehung aufgebaut hat. Eine reine Symptombeseitigung, beispielsweise durch Medikamente, sei außerdem nicht im Sinne der SAPV. „Wir schauen immer auch auf die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme.“ Durch den Umgang mit Sterbenskranken lerne man auf alle Fälle: „Gesundheit ist keine Selbstverständlichkeit.“
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