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Versuchter Totschlag in Großbottwar: Zeuge zeigt sich von eigener Falschaussage schockiert

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Der Prozess am Heilbronner Landgericht wegen versuchten Totschlags in Großbottwar nimmt mitunter groteske Züge an.

Der Angeklagte steht wegen versuchtem Totschlag vor Gericht.
Der Angeklagte steht wegen versuchtem Totschlag vor Gericht.  Foto: Veigel

"Es ist mir noch nie passiert, dass ich so dumm dargestellt werde", sagte ein 32-jähriger Zeuge am Donnerstagvormittag (09.03.23) vor dem Heilbronner Landgericht. Die Schwurgerichtskammer verhandelt dort wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Großbottwar.

Die Anklage wirft dem 28-jährigen Beschuldigten vor, Ende Juli 2022 einen Bekannten unvermittelt mit einem Messer verletzt zu haben, als dieser mit seinem Hund spazieren war. Die Verhandlung am Donnerstag nahm mitunter groteske Züge an. Auch weil der Zeuge seine eigene nachweislich falsche Aussage im Gerichtssaal selbst nicht fassen könne. "Ich stehe gerade unter Schock", sagte der Überführte.


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Antworten mit Floskeln und Wertungen

Was er am mutmaßlichen Tattag erlebt hat, schien der Zeuge nicht zu wissen. Der Mann widersprach sich pausenlos selbst. Fragen des Vorsitzenden Richters Martin Liebisch und der Staatsanwältin Sara Oeß versuchte er meist mit Floskeln oder Wertungen auszuweichen. Konkrete Antworten gab der türkische Staatsbürger selten. Und wenn, musste er sich auf Nachfragen immer wieder korrigieren.

Dem Richter platzte mehrfach der Kragen. Auf immer den gleichen Hinweis, das zu erzählen, was er erlebt und gesehen habe, erwiderte der Zeuge: "Ich sage, was Sie hören wollen." Womit der Zeuge nach Liebischs Auffassung "die Grenze zur Frechheit erreicht hat".

Verfahren wegen falscher Beschuldigung

Der Zeuge, gegen den laut Richter Liebisch ein Verfahren wegen falscher Beschuldigung anhängig ist, ist einer der beiden Freunde des Angeklagten, die sich beim Tatgeschehen aufhielten. Er will gesehen haben, wie der Geschädigte mit einer Hundeleine herumgefuchtelt habe. Anschließend soll er nach seinem Freund getreten haben. Der habe darauf "mit einem Messer in der Hand gestikuliert".

Später habe er auf einem Foto die Verletzungen seines Freundes gesehen, die von Schlägen mit der Hundeleine herrühren sollen. Auf den Nachweis, dass so ein Foto gar nicht existiere, präsentierte der Zeuge eine andere Variante. Der Angeklagte habe nach dem Vorfall vor ihm und einem weiteren Freund sein T-Shirt ausgezogen. Auf dem Körper des Angeklagten habe er striemenartige Rötungen gesehen.

Der zweite Freund, der am Tattag vor Ort war, bestätigte die Variante mit dem T-Shirt. Nach seiner polizeilichen Vernehmung wurde auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Worum es dabei geht, sagt Staatsanwältin Oeß mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Verletzungen mit dem Messer

Der zweite Zeuge will gesehen haben, wie die angeblichen Schläge mit der Hundeleine den Oberkörper des Angeklagten getroffen hätten. Er habe vergeblich versucht, die beiden zu trennen. Trotz der Verletzungen mit dem Messer und erheblichem Blutverlust sei der Geschädigte noch einmal mit einem Besenstil mit metallener Schaufel zurückgekommen, nachdem er kurzfristig weggegangen sei. Der Angeklagte habe sich aber nicht auf einen Kampf eingelassen.

 

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