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Wasserschutzgebiete in der Region: Welche Bußgelder bei Verstößen drohen

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26 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind Wasserschutzgebiete. Welche Bedeutung die Gebiete für Bürger und Landwirte haben und welche Bußgelder Wassersündern drohen.

von Julian Ruf
Die ausgewiesenen Gebiete sollen die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg schützen.
Die ausgewiesenen Gebiete sollen die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg schützen.  Foto: Otto Durst

Manchmal sieht man sie an Feldwegen oder am Rand von Waldgebieten stehen: Schilder mit einem Tanklaster auf blauem Grund und der Aufschrift "Wasserschutzgebiet". Diese ausgewiesenen Gebiete sollen die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg schützen, wie das Regierungspräsidium in Stuttgart mitteilt, denn der Wasserbedarf in Baden-Württemberg wird zu rund 75 Prozent aus Grund- und Quellwasser und zu 25 Prozent aus Oberflächenwasser gedeckt. Welche Bedeutung aber haben diese Schutzgebiete für Bürger und Landwirte? Ein Überblick:

Ministerium für Umwelt: So werden die Gebiete eingeteilt

"Um das Grund-, Quell- und Oberflächenwasser weitgehend gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Wasserfassungen Wasserschutzgebiete festgesetzt", schreibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Dabei unterteilt das Ministerium die Schutzgebiete in drei verschiedene Zonen, je nach den "geologischen, hydrologischen und topographischen Verhältnissen" vor Ort.

Zone Eins steht dabei für den Bereich, in dem das Grundwasser direkt von der öffentlichen Wasserversorgung aufgenommen wird. Diese erste Zone umfasst in der Regel einen Bereich von rund 20 Metern im Umkreis der Grundwasserentnahme.

 

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Die zweite und größere Zone eines Wasserschutzgebietes wird nicht in Metern berechnet. Sie wird so weit ausgedehnt, dass das Grundwasser bis zur Entnahmestelle mindestens 50 Tage fließen muss. Das soll gewährleisten, dass Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakterien, Pilze und Viren nicht in die Wasserversorgung gelangen. Die dritte Schutzzone eines Wasserschutzgebiets bestimmt schließlich, wie weit die Grenzen eines Schutzgebietes ausgedehnt sein müssen, damit die Zone so weit geht, dass das komplette unterirdische Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage abgedeckt wird.

Zusätzlich können oberirdische Flächen, die das unterirdische Grundwasser speisen, noch in das Wasserschutzgebiet mit einbezogen werden. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, wie groß Wasserschutzgebiete sind, denn jedes Gebiet wird individuell festgelegt. Rund 26 Prozent der Gesamtfläche von Baden-Württemberg gelten laut Umweltministerium deswegen als Wasserschutzgebiete.

 

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Auflagen gelten für Bürger und Landwirte

Aus Wasserschutzgebieten darf nicht einfach Wasser entnommen werden. Dies ist im Landkreis Heilbronn nur mit Abstimmung der Wasserbehörde des Landratsamtes möglich. Ebenfalls dürfen sämtliche Erdarbeiten, die "auf die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können" nicht ohne staatliche Erlaubnis durchgeführt werden. Für gewöhnlich werden die Wasserschutzgebiete von den Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise betreut, die diese Gebiete auch ausweisen. Zwar können sich Grundstücke, die Teil von Wasserschutzgebieten sind, in privatem Besitz, beispielsweise von Landwirten, befinden, aber für die Eigentümer gelten besondere Auflagen. Dies geht aus dem Wassergesetz für Baden-Württemberg hervor. So sind diese Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Wasserschutzgebieten dazu verpflichtet, Bodenuntersuchungen durchführen zu lassen oder an Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen teilzunehmen. Gegebenenfalls können diese Eigentümer jedoch Ausgleichszahlungen vom Land erhalten.

Da durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft sehr hoch ausfallen kann, wurde 1988 die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung ins Leben gerufen. Diese Verordnung sieht besondere Einschränkungen für die Bewirtschaftung von Land in der Nähe von Wasserschutzgebieten vor.

 


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Je nach Schutzzone und Wasserbelastung gelten zum Beispiel Verbote zur Ausbringung von Jauche, Klärschlamm und Pflanzenschutzmitteln. Werden an einer der 2200 Beschaffenheitsmessstellen in Baden-Württemberg besonders schlechte Wasserwerte gemessen, können die zuständigen Behörden ein Problemgebiet ausrufen. Nahe Bad Friedrichshall ist dies vor kurzem geschehen. Dort müssen sich die Landwirte jetzt auf einigen Ackerflächen an andere Termine zur frühestmöglichen Bodenbearbeitung halten.

Empfindliche Bußgelder gibt es für Wassersünder

Wer fremde Stoffe in Grund- und Oberflächenwasser einbringt, der muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das gilt bereits für einfaches Niederschlagswasser aus bebauten Grundstücken. Hierfür können bis zu 1500 Euro Bußgeld fällig werden. Wer häusliches Abwasser ohne Vorklärung in das Grundwasser einbringt, muss mehrere tausend Euro Strafe zahlen. In Wohngebieten, die in der Nähe von Wasserschutzgebieten liegen, ist meist die Autowäsche, auch auf Privatgelände, untersagt. Jede Kommune hat diesbezüglich unterschiedliche Regelungen.

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