Was liegt eigentlich in den Regalen der Fundbüros in Heilbronn und Umgebung?

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Am häufigsten werden Schlüssel abgegeben. Bei gefundenen Handys unterscheidet sich das Vorgehen der Annahmestellen.

von Maike Skerstins

„Ein Bürger hat ein Handy in Barcelona gefunden und mit nach Hause gebracht“, erzählt Timo Arnold, Sachgebietsleiter der Bürgerdienste in Bad Rappenau. Über den SIM-Kartenhersteller konnte das Fundbüro den Besitzer ausfindig machen. „Wir haben das Handy dann zu dem Besitzer nach Nord-Rhein-Westfalen geschickt.“ Ist ein Logo auf der SIM-Karte, dann könne der Besitzer über die Betreiber ausfindig gemacht werden. Wenn das nicht der Fall ist, werden die Handys verschrottet. „Die Gefahr, dass die Daten wiederhergestellt werden können, ist zu hoch.“

Wenn sich der Besitzer nach sechs Monaten nicht meldet, wird ausgemistet

Generell werden verlorene Gegenstände für sechs Monate aufbewahrt. Wenn sich nach dieser Zeit kein Besitzer ermitteln lässt und auch der Finder sich nach weiteren drei Monaten nicht für sein Fundstück interessiert, wird ausgemistet. Das meiste davon wird an gemeinnützige Einrichtungen gespendet. Es gibt auch Gegenstände, die abgelehnt werden. „Eigentlich nehmen wir keine Tiere an. Allerdings hatten wir auch schon mal eine Schildkröte“, erzählt Arnold.

Im Heilbronner Fundbüro können Finder Handys abholen

Im Fundbüro Heilbronn-Böckingen wurden seit Anfang dieses Jahres 300 Gegenstände abgegeben. Hier werden gefundene Handys ausgegeben, auch wenn die Abgabe gegen Null tendiere, wie Leiterin Silke Körner weiß. „Wenn ein Finder das Handy nach Ablauf der Frist abholen möchte, dann muss er vorher ein Fachbetrieb finden, das die Daten zurücksetzen kann“, sagt Körner.


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In Öhringen wurde auch schon ein kleiner Goldbarren abgegeben

In der Regel ist ein Fundbüro nicht dazu verpflichtet Gegenstände aufzubewahren, die einen Wert von zehn Euro unterschreiten. „Wir nehmen auch Sachen an, die weniger als zehn Euro Wert haben“, sagt Silke Jansen, Angestellte der Stadtverwaltung. Dort wurde auch schon ein kleiner Goldbarren abgegeben. Die dreieinhalb Gramm lagen neben einem Mülleimer. „Der Fund wird versteigert, da ihn eine Stadtangestellte während ihrer Arbeitszeit gefunden hat. Deshalb hat sie kein Anrecht auf den Fund.“

In Öhringen werden ebenfalls Handys ausgegeben. „Der Finder bekommt das Handy, wenn es auf Werkseinstellung zurückgestellt werden kann", sagt Jansen.

In Neckarsulm können Fahrräder abgegeben werden

Anders als in Heilbronn, werden in Neckarsulm auch Fahrräder angenommen. „Derzeit haben wir vier Räder bei uns“, erzählt ein Angestellter. Die Räder werden nach Ablauf der Frist verschrottet. Ähnlich ergeht es den Schlüsseln, die sich ansammeln. „Von zehn Schlüsseln werden nur drei abgeholt.“


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Tipp aus Weinsberg: Telefonnummern auf Gegenständen wären hilfreich

Im Fundbüro Weinsberg landen ebenfalls viele Schlüssel. „Nicht abgeholte Schlüssel werden entsorgt“, sagt Gianna Mastronunzio. Die Angestellte der Stadtverwaltung fände es gut, wenn mehr Telefonnummern an Gegenständen wie Turnbeuteln angebracht würden, damit der Besitzer ausfindig gemacht werden könne.

Leingarten: Virtuelle Fundbüros werden nicht oft genutzt

Ein Trend zeigt sich, wie bei allen Fundbüros in der Region, auch in Leingarten. „Wir haben ein virtuelles Fundbüro im Internet, aber die Bürger rufen lieber an“, sagt Verwaltungsfachangestellte Iris Bauer. Um erst gar nichts zu verlieren, ist ihr Rat: „Fest in der Hand halten oder Reißverschluss drüber.“


Rechtlicher Anspruch auf Finderlohn - Besitzer muss Verwaltungsgebühr zahlen

Wer seinen verlorenen Gegenstand beim Fundbüro abholen möchte, muss eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Diese richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes. Im Fundbüro Bad Rappenau sind das je Fundstück fünf Euro. Allerdings steigt die Gebühr auch mit dem Wert des gefundenen Gegenstands.

Und nicht zu vergessen: Auch der Finder möchte belohnt werden und dafür gibt es rechtlichen Anspruch. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Finder bei Fundsachen bis 500 Euro einen Anspruch auf fünf Prozent und weitere 3 Prozent von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

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