Vorwurf der Vergewaltigung wird am Landgericht Heilbronn neu verhandelt
Vor dem Landgericht Heilbronn hat am Mittwoch eine Verhandlung gegen zwei Männer aus der Region begonnen. Sie sollen 2016 eine damals 24 Jahre alte Frau vergewaltigt haben.
Das Heilbronner Landgericht beschäftigt sich in einem aktuellen Berufungsverfahren mit einem Vorfall, der beinahe acht Jahre zurückliegt. Der Vorwurf lautet gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung. Auf der Anklagebank sitzen zwei heute 33 und 32 Jahre alte Männer aus der Region. Bei der mutmaßlichen Tat waren sie 25 Jahre alt. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte sie im Jahr 2022 zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten.
Der Vorsitzende Richter Thilo Kurz fasst die Ereignisse aus Sicht des Gerichts zusammen. Im Herbst 2016 sollen die beiden Männer zunächst mit einer damals 24 Jahre alten Frau und zwei weiteren Bekannten in einem Heilbronner Club in der Innenstadt getrunken und gefeiert haben. Auch Shots, also Hochprozentiges, werden in der kleinen Gruppe konsumiert.
Ermittler: Mutmaßliches Opfer hatte große Erinnerungslücken nach möglicher Vergewaltigung
Der damals 24-Jährigen soll es bereits in der Disco schlechtgegangen sein. Anschließend seien die Männer mit der betrunkenen Frau nach Öhringen gefahren, wo einer der beiden lebte. In dessen Wohnung soll es zum Sex gekommen sein – oral, vaginal, anal. „Sie erkannten, dass die Geschädigte nicht mehr in der Lage war, etwas zu äußern“, liest Kurz aus den Akten vor. Die Frau sei weggetreten gewesen. Es steht die Frage im Raum, ob einer der Männer dem mutmaßlichen Opfer vorher K.-o.-Tropfen ins Getränk mischte.
Zeugen sollen in der ersten Verhandlung vor dem Öhringer Amtsgericht geschildert haben, dass einer der Männer der Frau in den Schritt fasste, als sie ins Auto einstieg. Die Frau habe „aufhören“ gesagt. Ohne Hilfe ins Auto einsteigen sei ihr aufgrund ihrer Verfassung nicht möglich gewesen.
Eine Kriminalhauptkommissarin, die damals die Aussage der Frau aufgenommen hatte, erinnert sich, dass das mutmaßliche Opfer große Erinnerungslücken hatte. Sie habe berichtet, dass sie sich sowohl im Club als auch draußen habe übergeben müssen. „Sie sei ins Auto bugsiert worden“, berichtet die Polizistin von der Vernehmung. Die Frau habe angegeben, dass sie wach wurde, weil einer der Beschuldigten Sex mit ihr praktizierte. Sie habe bewegungslos, steif da gelegen und es über sich ergehen lassen.
Beschuldigt wegen Vergewaltigung: Angeklagter sagt, er sei unschuldig
„Ich bin definitiv unschuldig“, sagt einer der beiden Beschuldigten. Er selbst sei stark betrunken gewesen. Dies hatte ihm das Amtsgericht im ersten Verfahren geglaubt. Dagegen soll der zweite Beschuldigte weniger betrunken gewesen sein. Er fuhr das Auto nach Öhringen. Vor Gericht schweigt er zu den Vorwürfen.
An die Heimfahrt auf dem Beifahrersitz könne er sich nicht mehr genau erinnern, berichtet der 32-Jährige. Die Frau habe in dem Sportwagen, nur mit Fahrer- und Beifahrersitz ausgestattet, auf seinem Schoß gesessen. Zu Hause angekommen, sei er zuerst ins Bad gegangen. Auf dem Weg ins Schlafzimmer habe er gesehen, wie sich die Frau und der Mitangeklagte auf dem Sofa im Wohnzimmer geküsst und gestreichelt haben. „Rumgemacht“, sagt er.
Einvernehmlicher Sex oder Vergewaltigung? Nach Schulspruch wird erneut verhandelt
Die beiden seien irgendwann zu ihm ins Bett gekommen und hätten dort weitergemacht. Er habe sich dann an den sexuellen Handlungen beteiligt. In welcher Weise könne er nicht genau sagen. „Gesprochen wurde nicht viel“, gibt der Beschuldigte an. Zum genauen Ablauf könne er nichts Gesichertes sagen. Am nächsten Morgen sollen er und die Frau dann noch einmal Geschlechtsverkehr gehabt haben. Der mitangeklagte Bekannte habe in der Nacht die Wohnung verlassen.
Einige Tage danach sollen sich der 32-Jährige und die Frau in einem Café getroffen haben. Sie kannten sich schon länger flüchtig. Sie habe ihn gefragt, was in jener Nacht passiert sei. Später seien er und die Frau über Whatsapp in Kontakt geblieben, sagt er. „Es kam nie zur Sprache, dass sie es nicht wollte.“
Erneuter Prozess über mögliche Vergewaltigung: Das steht in den Verhandlungstagen an
Jahre später, 2019 erstattete die Frau Anzeige. Auslöser waren offenbar psychische Probleme. Sie habe eine Essstörung entwickelt und sich therapeutische Hilfe gesucht, heißt es gestern in der Verhandlung. Bei der Aussage des mutmaßlichen Opfers ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Ein Grund: Der Schutz der Intimsphäre der Frau wiege schwerer als das öffentliche Interesse, sagt Richter Kurz.
In den nächsten Verhandlungstagen sollen Sachverständige und Zeugen aussagen. Es geht um die Wirkungsweise von K.-o.-Tropfen und um Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Frau. Die lange Verfahrensdauer erklärt Kurz unter anderem damit, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zunächst einstellte und wieder aufnahm. Das Erstellen eines Glaubwürdigkeitsgutachten dauerte einige Zeit. Außerdem kam es zu einem Richterwechsel.
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