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Nach A81-Unfall: Kretschmann-Fahrer muss Bußgeld zahlen

  
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Das Auto von Ministerpräsident Kretschmann ist Ende August auf der A81 bei Möckmühl in einen Unfall verwickelt worden. Jetzt wurde das Strafmaß für dessen Fahrer bekannt.

Wie die Heilbronner Polizei mitteilt, seien die Unfallermittlungen in Bezug auf den Dienstwagen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) bereits abgeschlossen und an die Bußgeldbehörde weitergeleitet worden.

"Die genaue Geschwindigkeit des Fahrers ist für die Ermittlungen nicht von Relevanz", sagt Polizeisprecher Gerald Olma. Klar sei, dass der Mann "mit einer den Witterungs- und Straßenverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit" und somit zu schnell gefahren sei. "Sonst wäre der Unfall nicht passiert." Der Regelsatz für diese Ordnungswidrigkeit liegt bei 145 Euro und einem Punkt. Der Fahrer des Ministerpräsidenten habe keine Angaben zur Geschwindigkeit gemacht, sagt Olma auf Nachfrage.

 


"Alle Mitarbeiter sind selbstverständlich angehalten, sich an Recht und Gesetz zu halten", sagt Rudi Hoogvliet, Sprecher der Landesregierung. "Eine grundsätzliche Anweisung, sich an Tempo 130 zu halten, gibt es nicht." Die Fahrer seien allesamt gut ausgebildet und agierten umsichtig im Straßenverkehr. "Unfälle, wie der damalige Aquaplaning-Unfall, sind trotzdem leider nicht gänzlich auszuschließen", so Hoogvliet weiter.

Wie berichtet, war es in der Folge dieses Aquaplaning-Unfalls zu einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang gekommen. Ein Familienvater war mit seinem Wagen auf Kretschmanns Begleitfahrzeug gekracht, das auf dem Standstreifen die Unfallstelle absicherte. Das einjährige Kind im Auto starb wenige Tage später im Krankenhaus. Die Ermittlungen zu diesem Fall sind nach Angaben der Polizei noch nicht abgeschlossen.

 


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Vinzenz Kummer am 10.12.2020 20:12 Uhr

Was hier passiert ist ist Niemanden zu wünschen, weder dem Fahrer,vorallem den Eltern noch allen sonst Beteiligten.
Nur wird hier ehrlich kommuniziert? Es gibt Leute, die kurz vor dem Unfall eine Kolone mit 3 Fahrzeugen durch die Wohnsiedlung in Richtung der verbotenen Autobahnzufahrt fahren gesehen haben ( siehe auch gestern Bericht über die Lärmbelästigung als Vermutung geäußert) . Wenn ich als Privatperson diese Zufahrt benütze und dabei erwischt werde bezahle ich ein Bussgeld von 100 Euro. 1 Kilometer weiter zahlt man für einen Unfall mit Todesfolge 145 Euro plus unerlaubter Autobahnzufahrt wären das dann 245 Euro?Wie geschrieben es gibt hier wirklich Anlieger, die diese Kolone gesehen haben wollen sich aber öffentlich nicht äußern wollen.

Abgesehen davon - wer fährt bei strömenden Regen von Jagsthausen ca. 20 km bessere Feldwege auf die Autobahnauffahrt Osterburken plus zusätzliche Strecke Osterburken - Autobahnauffahrt Möckmühl ca. 15 km, wenn man auf direkter Strecke und bei Regen besserer Straße es nur ca. 12 km von Jagsthausen zur Auffahrt Möckmühl hat. Das ist noch nie ein Mensch gefahren, der von Jagsthausen nach Stuttgart will und wird es auch nie tun.Man hat die verbotene Auffahrt benützt will das vertuschen, denn dann wäre man zu diesem Zeitpunkt nicht an diesem Platz gewesen und ein unschuldiges Kind würde noch leben. Diese Regierungsfzge haben doch bestimmt ein Fahrtenbuch oder sonst techn. Möglichkeiten mit denen man nun nachprüfen kann welche Strecke nun genommen wurde, dann wären alle Zweifel/ Vermutungen beseitigt.

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