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Terranets BW bereitet sich auf Kürzungen vor - Was bedeutet das für die Kunden?

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Der Gasversorger beliefert zwei Drittel der Kommunen in Baden-Württemberg. Ein Leitfaden für Einschränkungen liegt bereits vor. Dieser legt dem Netzbetreiber nahe, dass zunächst nicht geschützte Kunden zu kürzen sind.

Alle EU-Länder müssen Gas sparen, aber Deutschland besonders.
Alle EU-Länder müssen Gas sparen, aber Deutschland besonders.  Foto: Uwe Anspach/dpa

Es ist eine ganz klare Trennung: Terranets BW ist verantwortlich für die regionale Versorgung mit Gas − allerdings nur in dem Sinne, dass die EnBW-Tochter die überregionalen Gasleitungen betreibt. "Wir transportieren in unserem 2700 Kilometer langen Gastransportnetz Gas über große Distanzen und übergeben es an Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke", erläutert eine Sprecherin.

Diese verteilen das Gas an Haushalte, Gewerbe- und Industriekunden. Derzeit sind rund zwei Drittel der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg an das Netz von Terranets BW angeschlossen, daneben auch einige Industrieunternehmen direkt. "In Zukunft werden wir in unserem Netz klimaneutrale, grüne Gase und Wasserstoff transportieren", kündigt die Sprecherin an.

 


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Nun hat aber die drohende Gasknappheit die Lage geändert. "Unsere Verantwortung für die Systemstabilität nehmen wir wahr und beobachten die Lage mit höchster Aufmerksamkeit", erläutert die Sprecherin. "Wir stehen in Austausch mit Behörden, Fernleitungsnetzbetreibern, Verbänden und Kunden." Auch in das Krisenteam des Bundes-Wirtschaftsministeriums sei das Unternehmen als Fernleitungsnetzbetreiber eingebunden.

Engpasssituationen und Kommunikationsprozesse

Als Folge der Ausrufung der Frühwarnstufe durch das Ministerium Ende März 2022 hatten sich die Fernleitungsnetzbetreiber darauf verständigt, im Rahmen des Leitfadens Krisenvorsorge Gas zu agieren, erläutert sie weiter. Der Leitfaden definiert die weiteren Schritte in der gegenwärtigen Lage sowie in möglichen Krisenstufen. Detailliert beschrieben sind darin das Vorgehen bei Engpasssituationen und Kommunikationsprozesse zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern, Letztverbrauchern, Speicherbetreibern und Transportkunden. Ziel des Ganzen sei die optimale Versorgung der geschützten Kunden und der systemrelevanten Kraftwerke.

 

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"Um die Gefährdung der Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems zu beseitigen, werden zunächst netz- und marktbezogene Maßnahmen ergriffen", erklärt die Sprecherin. Konkret setzten die Netzbetreiber auch marktbasierte Instrumente ein, um die Transportverfügbarkeit und die Netzstabilität sicherzustellen. So habe die verantwortliche Organisation für das Marktgebiet, Trading Hub Europe (THE), in Abstimmung mit den Netzbetreibern das neue Produkt Strategic Storage-Based Options (SSBO) eingesetzt, um die Speicherbefüllung in Deutschland zu unterstützen.


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"Zeigen diese Maßnahmen nicht die notwendige Wirkung, können weitere ergriffen werden", erklärt die Sprecherin. "Diese beinhalten die Kürzung unterschiedlicher Bestellleistungen." Der Leitfaden lege den Netzbetreibern nahe, dass zunächst nicht geschützte Kunden zu kürzen sind − darunter fallen beispielsweise Industrieunternehmen. Im nächsten Schritt können auch systemrelevante Kraftwerke gekürzt werden, solange nicht eine Folgeabwägung nach Energiewirtschaftsgesetz stattgefunden hat. "Das heißt: Eine Reihenfolge nach Kundengruppen wie beispielsweise Automobil- oder Lebensmittelindustrie liegt nicht vor", betont die Sprecherin.

 

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"Das Gesetz unterscheidet lediglich nach nicht geschützten Kunden, geschützten Kunden und systemrelevanten Kraftwerken. Hiernach werden die geschützten Kunden und die angefragten systemrelevanten Kraftwerke als letztes eingekürzt." Im Netz von Terranets BW gelten rund 75 Prozent der Abnehmer als geschützte Kunden und systemrelevante Kraftwerke. Kürzungen werden demnach auf die entsprechenden Gruppen angewendet. Konkret werde Terranets BW erforderliche Kürzungen auf den nicht geschützten Anteil aller direkt angeschlossenen Kunden anteilig umlegen. Dabei werde diskriminierungsfrei vorgegangen, heißt es.

Sollte das Wirtschaftsministerium die Notfallstufe ausrufen, geht die Zuständigkeit der Gas-Zuteilung auf die Bundesnetzagentur über. "Trifft die Bundesnetzagentur dann Anordnungen, sind wir die ausführende Hand." 

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