Streit in Untereisesheim: Ausschuss genehmigt Soccer-Court trotz Anwohnerprotesten
|
2 Min
Anhören
00:00 / 00:00
Erfolgreich kopiert!
Der Soccer-Court in Untereisesheim bleibt bestehen: Der Bau- und Umweltausschuss hat die nötigen Befreiungen für die Anlage genehmigt. Trotz massiver Kritik von Anwohnern und Diskussionen über Lärmschutz, Pflanzgebot und Nutzung sieht die Gemeinde den Betrieb rechtlich abgesichert.
von Ute Plückthun
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Glomex, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Externer Inhalt
Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.
Die Befreiungen zum Soccer-Court in Untereisesheim (Landkreis Heilbronn) sind genehmigt. Vier Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben sich in der jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen. Bei einer Enthaltung stellten zwei Räte allerdings kritische Nachfragen. Sie verweigerten ihr Einvernehmen für die Errichtung des Soccer-Courts auf der Fläche an der Clara-Zetkin-Straße mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz sowie die Befreiung vom Pflanzgebot.
Erboste Zwischenrufe und Protest-Plakate gegen Soccer-Court in Untereisesheim
Nach Gemeindeordnung hatten die Anwohner zwar kein Rederecht. Erboste Zwischenrufe gab es von Frank Jauchstetter, dem Bürgermeister Christian Tretow schließlich die Ausübung des Hausrechts androhte. Plakate, die "Igelmörder", "Schwarzbau" und nachträgliche Legalisierung durch "Taschenspielertricks" zum Vorwurf hatten, durften nicht gezeigt werden.
Plakate, auf denen die Anwohner Susanne Anker und ihr Ehemann Frank Jauchstetter ihre Auffassung kundtaten, waren in der Sitzung nicht zugelassen.
Foto: Ute Plückthun
Foto: Ute Plückthun
Vorwurf der Anwohner ist, dass der Soccer-Court aufgrund seiner Größe ein Sportgerät und folglich für einen Spielplatz völlig ungeeignet sei. Er sei ohne Baugenehmigung errichtet worden und werde seitdem illegal betrieben. Darüber hinaus habe die Gemeinde beim Bau das Saumgebiet zum angrenzenden Biotop, das unterhalb des Soccer-Courts liegt, missachtet. Weiterer Kritikpunkt ist die unberechtigte Nutzung des Soccer-Courts durch Jugendliche und Erwachsene sowie außerhalb der Öffnungszeiten. In Verbindung mit nicht ausreichenden Kontrollen durch die Gemeinde. Ihre Forderung: Der Soccer-Court muss weg.
Warum braucht der Untereisesheimer Soccer-Court eine Befreiung?
In der Sitzungsvorlage zum Bauausschuss war ausgeführt worden, dass die Zweckbestimmung Kinderspielplatz und der Soccer-Court nicht in Widerspruch stehen. Dazu wollte Daniel Fritsche (CDU) wissen: "Warum brauchen wir dann trotzdem eine Befreiung?" Auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung ursprünglich die Verfahrensfreiheit des Baus versichert hatte, nun aber doch in ein Baugenehmigungsverfahren eingetreten ist. Bauamtsleiterin Juliane Koch erklärte: "Weil wir formale Rechtssicherheit schaffen wollen, dass das stimmt."
Streit um Soccer-Court: Geht es vors Verwaltungsgericht?
Nach der Sitzung des Bauausschusses mahnte Frank Jauchstetter eine gemeinsame Lösung an. „Sonst haben wir ein Verfahren, das wir jahrelang ausfechten.“ Dazu sagte Tretow: „Den Weg der friedlichen Lösung haben nicht wir verlassen.“ Dies ließ Jauchstetter nicht gelten. An den Rathauschef gewandt sagte er: „Sie wissen genau, dass das Ding vor dem Verwaltungsgericht platzt.“ Über seinen Anwalt hat Jauchstetter in Stuttgart einen Eilantrag eingereicht. Zudem ergänzt er: „Parallel dazu werden alle betroffenen Anwohner ihre Möglichkeit nutzen, bis zum 19. März ihre Einwendungen zum Bauantrag schriftlich beim Landratsamt einzureichen.“
Bauchschmerzen äußerte Daniel Fritsche zur Befreiung vom Pflanzgebot. "Jeder Bauherr, der illegal eine Garage baut oder ein Gartenhäuschen und dann im Nachgang aufgefordert wird, was einzureichen, bekommt meistens einen Rüffel von uns, es wird abgelehnt und er muss in den Rückbau gehen", stellte er klar. Die Gemeinde verhalte sich nun genau so. Er bedauerte, dass dies nicht vor der Ratsdiskussion vom September 2024 abgeklärt worden sei, als das Gremium der Errichtung des Soccer-Courts zugestimmt hatte. Tretow sagte: "Durch die Einschätzung des Landratsamts ist dieses Verfahren notwendig geworden. Das ist leider so und damit kommen jetzt auch diese beiden Befreiungsanträge."
Schallgutachten bewertet Lärm am Soccer-Court in Untereisesheim
Zu Öffnungszeiten von zehn bis 18 Uhr befand Gerd Sommer (UBU): "Schade, dass wir entscheiden sollen und im Gemeinderat noch gar nicht darüber gesprochen haben." Tretow erläuterte, sie entsprächen dem "Ist-Zustand zur Aufnahme des Schallgutachtens" und könnten geändert werden.
In der schalltechnischen Stellungnahme hatte ein Tübinger Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Werte durch Schüsse auf die Bande gemessen, mit und ohne Dämmung. Errechnet wurde die Schallimmission an den Häusern in der Gustav-Stresemann-Straße 51, 53 und 57 sowie in der Clara-Zetkin-Straße 7 mittels eines Programms. Das Büro kommt zu dem Schluss, dass bei bestimmungsgemäßer Nutzung "in der Nachbarschaft keine unzumutbaren Schalleinwirkungen zu befürchten" seien. Ausgeschlossen seien gesundheitsgefährdende Dauerschallpegel. Zugleich empfiehlt das Büro eine Dämmung.
Fritsche hatte Bedenken wegen 104,9 Dezibel an ungedämmter Bande. "Das ist schon sehr laut." Zugleich bemängelte er, dass in der Clara-Zetkin-Straße am Baugrundstück, das von der Gemeinde veräußert werden solle, kein Messpunkt gesetzt wurde.
Traurig, aber keine Sorge: Sie können natürlich trotzdem weiterlesen.
Schließen Sie einfach diese Meldung und sichern Sie sich das andere exklusive Angebot auf der Seite. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice unter 07131/615-615 gerne weiter.
Kommentare