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SLK-Klinikum gewinnt vor Gericht gegen Radiologen

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Dr. Reinhard Tomczak verliert einen heftigen Rechtsstreit gegen die SLK-Klinikleitung. Der Radiologe führt eine Praxis im Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall. Er soll die Praxis bald verlassen.

Von Helmut Buchholz
Arzt gegen Klinikleitung: Im SLK-Klinikum am Plattenwald tobt schon länger ein juristischer Kleinkrieg.
Foto: Mugler
Arzt gegen Klinikleitung: Im SLK-Klinikum am Plattenwald tobt schon länger ein juristischer Kleinkrieg. Foto: Mugler  Foto: Mugler

Die Tage von Prof. Dr. Reinhard Tomczak in seiner radiologischen Praxis im SLK-Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall scheinen wohl gezählt. Tomczak, der auch als Radiologie-Chefarzt im Klinikum angestellt ist, soll die Praxis "in den nächsten Monaten" verlassen, darf dann die Räume und Geräte nicht mehr nutzen, heißt es aus der SLK-Pressestelle.

Das könnte die Konsequenz aus einem erbitterten Rechtsstreit sein, den der 59-Jährige mit der SLK-Leitung ausficht und in dem am Donnerstag das Oberlandesgericht Stuttgart ein Urteil zu Gunsten der SLK-Klinikleitung verkündete. Schon seit Längerem versucht die Chefetage mit dem Segen des Aufsichtsrats sich von Tomczak zu trennen auch in seiner Funktion als Chefarzt. Der Streit eskalierte zusehends und gipfelte in gegenseitigen Strafanzeigen und einem juristischen Kleinkrieg.

Das Gericht weist die Berufung aus formellen Gründen zurück

Um was ging es vor dem Oberlandesgericht? Die Klinikleitung um Geschäftsführer Thomas Jendges hatte den sogenannten Kooperationsvertrag mit Tomczak im April 2017 gekündigt. Begründung: Er habe offene Rechnungen nicht bezahlt. Es ging um eine Summe von mehreren hunderttausend Euro. In dem Kontrakt ist die Benutzung der radiologischen Geräte der Klinik - etwa Computertomografen - in der Praxis geregelt.  Tomczak und seine Anwälte gingen zivilrechtlich gegen diese Kündigung vor.  Rechtsanwältin Eva Wehmeyer und der 59-Jährigen hatten stets betont, dass grundsätzlich Bereitschaft zur Zahlung der Rechnungen da gewesen sei.

Mehr zum Thema: (Premium) SLK-Klinikleitung zeigt eigenen Chefarzt an

Allerdings zweifelten sie die Höhe der Beträge an. Die SLK-Leitung habe sich jedoch Gesprächen darüber verweigert. Die ursprüngliche Forderung von 380.000 Euro sei dann im Juni 2017 auf zirka 200.000 Euro korrigiert und von der Praxis ausgeglichen worden, sagt Reinhard Tomczak.

Das Landgericht gab jedoch in erster Instanz der SLK-Klinikleitung recht. Dagegen legten Tomczak und seine Anwälte Berufung ein - und scheiterten jetzt damit vor dem Oberlandesgericht. Allerdings wiesen die Richter des 14. Zivilsenats am OLG die Berufung nicht aus inhaltlichen Gründen zurück, sondern lediglich aus formellen. Die Anwälte hätten es nämlich versäumt, rechtzeitig eine Begründung für die Berufung vorzulegen, erklärte Richterin Heike Krause am Donnerstag im Saal 15 des OLG.

Das ist besonders bitter, denn die Anwälte hatten beteuert, dass sie diese Begründung rechtzeitig mit der Post abgeschickt hätten. Doch die Sendung ist nie im OLG angekommen. Es sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden, "dass dieser Brief eingeworfen wurde", erläuterte Richterin Heike Krause. Tomczak und seine Anwälte konnten jedoch auch der Sache nach wenig Hoffnung haben, dass sie das Verfahren gewinnen. "Wir sehen den Prozesserfolg überwiegend bei SLK", hatte Senatsvorsitzende Agnes Aderhold vor dem Urteil erklärt.

Reinhard Tomczak will das Urteil juristisch anfechten

Tomczak kündigt unterdessen an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen, "um die mehr als 300 Patienten pro Tag weiter zu versorgen". Es stelle sich die Frage, ob die hohen Kosten des Rechtsstreits auf beiden Seiten nicht besser in der Patientenversorgung aufgehoben wären. Die Praxis werde während des laufenden Revisionsverfahrens eine einvernehmliche Lösung anstreben. "Aber nicht mehr mit Herrn Jendges und dem kaufmännischen Direktor Herrn Münch", unterstreicht der 59-Jährige. Hier ist das Tischtuch offensichtlich zerschnittem. Beide SLK-Chefs haben angekündigt, den Klinikverbund zu verlassen. Jendges geht Anfang 2020.

Tomczak versichert, dass es nicht im Interesse der Bevölkerung sei, wenn sich die radiologische Versorgung verschlechtere und die Wartezeiten länger werden, die ohnehin schon lang seien. Auf Stimme-Nachfrage rechnet die SLK-Klinikleitung allerdings nicht mit einem Engpass in der radiologischen Versorgung - zumindest nicht im stationären Bereich der SLK-Klinik.

Weiteres Vorgehen

Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. ?Allerdings ist eine "Nichtzulassungsbeschwerde" am Bundesgerichtshof möglich. Der BGH entscheidet dann, ob der Fall grundsätzliche Bedeutung hat und eine Revision erfordert. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils. Diesen Weg will Reinhard Tomczak wegen. 

 

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