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Sexuelle Gewalt unter Kindern? Eltern informieren Polizei

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Ein Viertklässler aus dem Landkreis Heilbronn wird beschuldigt, sich an einem Gleichaltrigem vergangen zu haben. Die Polizei spricht von unterschiedlichen Angaben der Kinder.

Was geschah im Landschulheim einer vierten Klasse? Diese Frage beschäftigt Eltern, Schule und Polizei.
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Was geschah im Landschulheim einer vierten Klasse? Diese Frage beschäftigt Eltern, Schule und Polizei. Foto: dpa  Foto: Frank Lambert

Die Sache ist seit Wochen Gesprächsthema an der Schule: Bei einem Landschulheim-Aufenthalt im März einer vierten Klasse aus dem westlichen Landkreis Heilbronn soll ein Schüler sexuelle Handlungen an einem Mitschüler vorgenommen haben. Beide sollen zu dem Zeitpunkt zehn Jahre alt gewesen sein. Kinder, die offenbar im selben Zimmer waren, sollen ihren Eltern berichtet haben, dass sich der Vorfall in einem Stockbett eines Mehrbettzimmers abgespielt habe.

Die Schulleiterin begleitete die drei vierten Klassen. Sie erklärt, dass sie nichts zu den Anschuldigungen sagen könne. "Es geht um personenbezogene Daten." Das Regierungspräsidium Stuttgart beschäftigt sich mit dem Fall. Eine Sprecherin sagt, es sei kein Fehlverhalten festgestellt worden. Das Polizeipräsidium Heilbronn äußert sich wegen laufender Ermittlungen nicht. Eltern werfen der Schulleitung vor, nicht ausreichend informiert zu haben. Die Schule habe sich von Anfang an bedeckt gehalten und Informationen nur auf Verlangen und verzögert herausgegeben.

Sexuelle Gewalt unter Kindern während Landschulheim? Zimmerbelegung durch Lehrer

Acht Eltern haben sich für ein Gespräch mit der Heilbronner Stimme getroffen. Ihre Kinder waren im Landschulheim dabei oder sollen im Zimmer gewesen und den Vorfall gesehen haben. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers ist ebenfalls bei dem Treffen dabei. Die Schilderungen der Eltern basieren auf den Erzählungen ihrer Kinder. Demnach habe der Beschuldigte die Tat bereits im Bus angekündigt. Die Belegung der Zimmer am Ankunftsort sei durch die Lehrer erfolgt. Die Kinder sagten später, sie wollten aus Angst mit dem Beschuldigten nicht in dasselbe Zimmer.

Als der Vorfall passiert sei, habe keines der Kinder das Zimmer verlassen können. Das beschuldigte Kind soll ein anderes Kind angewiesen haben, die Tür zuzuhalten. "Mein Kind erzählte mir, dass sein Kopf ihm gesagt habe, er solle rausgehen, er aber seinen Körper nicht bewegen konnte", sagt eine Mutter, dessen Kind Zeuge gewesen sei. Als der Missbrauch im Zimmer stattgefunden habe, soll sich eines der Kinder, das den Vorfall gesehen habe, eingenässt haben. "Als mein Kind zurückgekommen ist, bin ich davon ausgegangen, dass es voller Begeisterung vom Landschulheim erzählt", sagt eine Mutter. Stattdessen sei das Kind verstockt gewesen, habe traurig gewirkt und sich zurückgezogen. "Das war nicht mehr mein Kind. Kein Lächeln, keine Freude. Keine Verabschiedung von den Freunden." Ähnliches berichten Eltern, deren Kinder nicht im selben Zimmer untergebracht gewesen seien. "Wir haben gemerkt, dass irgendwas war."

Merkwürdiges Verhalten der Kinder

Bei einem Spaziergang nach dem Landschulheim sollen sich zwei der Kinder, die gemeinsam im Zimmer waren, zufällig getroffen haben. Auch das Aufeinandertreffen sei merkwürdig gewesen. Die Kinder sollen sich nicht etwa gefreut haben, sich zu sehen. Darauf angesprochen hätten die Kinder von dem mutmaßlichen Vorfall erzählt.

Nach dem Landschulheim informierten die Eltern die Polizei. Die Beamten befragen die Kinder. Die Eltern der Kinder, die im Zimmer waren, erklären, dass die Angaben übereinstimmend gewesen seien. Auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Heilbronn erklärt ein Sprecher, dass die Angaben der Kinder stark voneinander abweichen. Was stimmt nun?


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Das Regierungspräsidium Stuttgart ist von der Schulleitung informiert worden und spricht für die Schule. Demnach habe es Klärungsbedarf wegen des etwaigen Fehlverhaltens eines Schülers gegeben. "Ein solches Fehlverhalten konnte nicht bestätigt werden. Die Angelegenheit wurde auch durch Anhörung von Zeugen geprüft", teilt eine Sprecherin mit. Ob es Folgen für das beschuldigte Kind gebe, dazu könne aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angabe gemacht werden. Gründe für eine Verletzung der Aufsichtspflicht der begleitenden Lehrer lägen dem Regierungspräsidium nicht vor.

Eltern fordern Konsequenzen

Eltern fühlen sich von der Schule im Regen stehengelassen. "Wir wussten nicht, was wir machen sollten", sagt eine Mutter. Aus der Schule habe es keine Informationen gegeben. "Es kam gar nichts." Als sie die Schulleitung darauf angesprochen hätten, habe diese versichert, dass es nichts zu klären gebe. Die Eltern fordern Konsequenzen für das beschuldigte Kind. Es sei wieder in die Klasse zurückgekehrt. Die Schulleitung soll dazu aufgefordert haben, man soll es mit offenen Armen aufnehmen.

 

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