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Schulpflicht: Jugendämter haben nur vereinzelt mit Corona-Schulverweigerern zu tun

  
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Seit diesem Schuljahr können Eltern ihre Kinder nicht mehr formlos wegen Corona vom Unterricht befreien. Die Maskenpflicht steht nach wie vor in der Kritik, auch Tests werden in manchen Familien kritisch gesehen. Schulverweigerer gibt es in der Region aber nur selten.

 Foto: Berger, Mario

Vergangenes Schuljahr hatten es Eltern, die den Corona-Maßnahmen kritisch gegenüberstehen, relativ einfach: Sie konnten ihre Kinder recht einfach vom Präsenzunterricht befreien. Corona-Ausnahmen gab es selbst in Zeiten, in denen die Schulen wieder offen waren. Diese Befreiung gibt es seit diesem Schuljahr aber nicht mehr. Die Schulpflicht gilt - egal ob man die Masken- und Testpflicht für gut befindet oder nicht. Mit Schulverweigerern haben es die Jugendämter kaum zu tun.

Achim Bocher, der im Heilbronner Rathaus das Amt für Familie, Jugend und Senioren leitet, betont auf Anfrage von stimme.de: "In einzelnen Fällen haben sich Schulen oder Eltern an uns gewandt, da Kinder oder Jugendliche die Schule nicht besuchen, weil sie keine Maske tragen oder weil sie nicht getestet werden sollen." Wie viele Kinder es genau seien, kann er nicht beantworten. "Beim Sozialen Dienst und in der Jugendberatung gab es nur sehr vereinzelt Anfragen, weil Kinder nicht in den Unterricht gehen."


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Ähnlich sieht es im Landkreis Heilbronn aus. "Im Jugendamt des Landkreises gingen sehr vereinzelt Anfragen ein, über die wir keine Statistik führen", sagt Lea Mosthaf. 

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