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Privaten Pool im Garten bauen: Wie ist die Rechtslage in der Region Heilbronn?

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In Deutschland gibt es 2,1 Millionen private Swimmingpools. Aufmerksame Beobachter entdecken sie auch beim Spaziergang in Heilbronn-Ost. Darf jeder in seinem Garten einfach einen Pool bauen?

von Julian Ruf
Jedes Bebauungsgebiet kann unterschiedliche Gegebenheiten aufweisen und unterschiedlichen Bestimmungen unterworfen sein, was eine pauschale Aussage zur Baugenehmigung für einen Swimmingpool unmöglich macht.
Jedes Bebauungsgebiet kann unterschiedliche Gegebenheiten aufweisen und unterschiedlichen Bestimmungen unterworfen sein, was eine pauschale Aussage zur Baugenehmigung für einen Swimmingpool unmöglich macht.  Foto: dpa (links), Ralf Seidel (rechts)

Bei einem Spaziergang durch Heilbronn-Ost entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, dass sich in einigen Gärten Swimmingpools im Bau befinden. Im Frühling kam es in der Landkreiskommune Untereisesheim zu einer Diskussion um das Thema Bauverbot und Trinkwasserentnahme für private Pools. Wie sieht es in Heilbronn damit aus? Kann jeder einen Pool in seinem Garten bauen?

In Untereisesheim kam es letztendlich nicht zu einem Bauverbot privater Swimmingpools. Der Gemeinderat lehnte im März einen entsprechenden Antrag ab. Es sollte der Bebauungsplan für ein bestimmtes Wohngebiet mit einer Veränderungssperre versehen werden. Dadurch hätten Grundstücksbesitzer keine neuen Pools bauen dürfen. "Ein bauliches Verbot von Poolanlagen ist rechtlich sehr schwer haltbar", sagte damals der Untereisesheimer Bürgermeister Christian Tretow.

Der Gemeinderat in Untereisesheim verständigte sich schließlich auf eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Trinkwassernutzung. Laut dieser Verfügung könnte die Gemeinde in den meist trockeneren Sommermonaten, abhängig von Niederschlagsmenge und Temperatur, das Befüllen von Poolanlagen mit Frischwasser, die ein Fassungsvermögen von mehr als 300 Litern aufweisen, untersagen. Laut des Gemeindetags Baden-Württemberg ist außer der Gemeinde Neuffen im Landkreis Esslingen jedoch keine Kommune bekannt, die das Befüllen von Pools bisher untersagt hat.

Neubau von Pools ist schwer zu verbieten

Ein Blick in das Kommunalrecht zeigt, dass auch Städte wie Heilbronn von Befüllungsverboten per Allgemeinverfügung Gebrauch machen könnten. Den Neubau von Poolanlagen jedoch komplett zu verbieten, könnte rechtlich problematisch werden. Denn für alle Bauvorhaben dieser Art gilt das Landesbaurecht. Laut diesem sind alle Pools in Baden-Württemberg, die im Außenbereich entstehen und ein Füllvolumen von höchstens 50 Kubikmetern Wasser (50.000 Liter) aufweisen, nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass viele mobile Fertigpools, die über Zugangsleitern verfügen und tatsächlich mehrere tausend Liter Wasser fassen, ohne Behördengänge aufgebaut werden dürfen. Erst bei Pools ab einem Fassungsvermögen von 100 Kubikmetern und mehr muss eine Baugenehmigung beantragt werden.


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Das Bauamt überprüft dabei auch die Bedingungen für die Zuleitung, den korrekten Abfluss sowie die Einhaltung der Naturschutzbestimmungen. Jedes Bebauungsgebiet kann unterschiedliche Gegebenheiten aufweisen und unterschiedlichen Bestimmungen unterworfen sein, was eine pauschale Aussage zur Baugenehmigung für einen Swimmingpool unmöglich macht. Auch gibt es in Baden-Württemberg keine einheitlich festgelegte Entfernung zur Grenze des Nachbargrundstücks. Wer also beim Poolbau auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim zuständigen Bauamt auch für eigentlich genehmigungsfreie Pools eine Baumeldung einreichen, wobei häufig die Vorlage von Grundstücksplänen und Fotos hilfreich ist.

Keine Wasserknappheit im Raum Heilbronn

Nach Daten des Bundesverbands für Schwimmbäder und Wellness soll es in Deutschland 2,1 Millionen private Swimmingpools geben. Der Wasserverbrauch in Deutschland ist jedoch pro Kopf seit Beginn der 1990er Jahre bis zum vergangenen Jahr 2022 von 144 Liter auf durchschnittlich 128 Liter am Tag zurückgegangen.

"Gerade die Gartenbewässerung und die Befüllung von größeren Pools mit Leitungswasser können in den Sommermonaten zum Problem werden", teilt Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit. Zuletzt warnte das Landratsamt Heilbronn im vergangenen Juli vor Niedrigwasser. Es blieb jedoch bei der Empfehlung an die Einwohner, "einen eigenverantwortlichen, sparsamen und effizienten Umgang mit der Ressource Wasser" anzustreben.

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