Polizei zeigt über 100 Bürger nach Abstandsverstößen an
Am Montag meldet die Polizei, dass am Wochenende doch mehr Menschen in der Region gegen die Kontaktregeln verstoßen haben als zunächst angegeben. Vor allem Jugendgruppen wurden mehrfach erwischt, am Breitenauer See nutzten viele verbotenerweise die Liegewiesen.

Entgegen erster Meldungen haben am Wochenende doch einige Bürger gegen das Abstandsgebot und das Versammeln in größeren Gruppen ab drei Personen (außer Familien) verstoßen. Auf knapp über 100 Anzeigen im Areal des Polizeipräsidiums Heilbronn (Stadt Heilbronn, Landkreise Heilbronn, Hohenlohe, Main-Tauber und Neckar-Odenwald) verwies Sprecher Frank Belz am Montag nach Sichtung aller Informationen.
Am Breitenauer See gingen Polizeibeamte mit Lautsprecher vor
"Das ging querbeet durch die Region", stellte Belz fest. Ob man eine Ermahnung erteile oder gleich eine Anzeige schreibe, hänge immer vom Einzelfall ab. Wenn sich Bürger einsichtig zeigten, haben es wie am Breitenauer See zunächst Ermahnungen gegeben. Dort hatten sich viele Gäste am sonnigen Samstag - trotz Verbot - auf die Liegewiesen gelegt.
Per Lautsprecher haben Beamte die Menschen nach Polizeiangaben aufgefordert, dies zu unterlassen und weiterzugehen. Sie sprachen auch Gruppen an, die verbotenerweise mit drei Personen und mehr eng zusammenstanden.
„Es kann durchaus teuer werden.“
von Frank Belz
Wer keine Einsicht zeigt oder als Gruppe wiederholt von der Polizei angetroffen wurde, erhielt eine Anzeige. Vor allem Jugendliche seien unter den Wiederholungstätern gewesen, stellte Belz fest. Über die Höhe der Bußgelder entscheiden nun die Ordnungsämter.
Das Land hat im neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die zulässige Personenzahl oder gegen andere Auflagen Bußgelder von 100 bis 1000 Euro festgelegt. "Es kann durchaus teuer werden", stellt Belz fest. Werden Gruppen in zweistelliger Personenzahl angetroffen, sei man schnell im Bereich einer Straftat. Und dies werden dann im oberen Bereich der Bußgeldspanne angesiedelt.
Wenn die Maßnahmen nicht fruchten, werde die Polizei auf eine "Null-Toleranz-Grenze" umstellen, kündigte der Sprecher an. "Wir müssen das umsetzen" - um zu erreichen, dass die Ausgangs- und Kontaktregeln eingehalten werden.
Gruppenverbot gilt auch für den heimischen Garten
Es bleibe die Grundregel, dass man zueinander einen Abstand von mindestens 1,50 Meter haben müsse und mehr als zwei Personen dicht beieinander im öffentlichen Raum verboten seien (außer Familien). Auch in Wohnungen und Privatgärten greifen die neuen Regeln.
Belz berichtet von einem Anruf eines Bürgers bei der Polizei, der ein Grillfest im Garten mit sieben Personen meldete. Es ist verboten. Laut der Verordnung sind auch auf privaten Flächen Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt. Dies gilt ebenso für Wohnungen (außer Familien). Die Polizei hat Kontrollrechte, wenn sie Hinweise erhält. Dies gelte in der Corona-Krise unter dem Aspekt einer "dringenden Gefahr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung."
„Es gibt nach wie vor eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen.“
von Thomas Strobl
Man solle die Grundregel befolgen, zu Hause zu bleiben, sagt der Polizeisprecher. Nur zum Arbeitsplatz, zum Arztbesuch, Einkauf, zum Sport oder für Spaziergänge solle man das Haus verlassen.
Es gebe "nach wie vor eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen", stellte Innenminister Thomas Strobl am Wochenende mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog fest. Die Landespolizei werde die Einhaltung der Regeln "mit Hochdruck überwachen". Ob die Regeln eingehalten werden, "entscheidet über Menschenleben", so Strobl.
Ein Bürger aus Wüstenrot hat der Stimme einige Abstands- und Gruppenverstöße am Breitenauer See gemeldet. Er kritisierte, dass es vor Ort zu wenige und viel zu kleine Hinweise auf die Verbote gebe.