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Corona-Regeln: Was ist erlaubt, was ist verboten?

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Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern detaillierte Verhaltensregeln und Maßnahmen beschlossen. Wichtigster Punkt: Soziale Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Leere Straßen und Plätze in Zeiten von Corona

 

Darf ich mein Haus oder meine Wohnung verlassen?

Ja. Es gibt ausdrücklich keine Ausgangssperre, sondern ein sogenanntes Kontaktverbot. Im öffentlichen Raum darf man sich demnach maximal mit einer weiteren Person oder mit den Menschen bewegen, mit denen man zusammenwohnt. Ausnahmen gelten für den öffentlichen Nahverkehr, einige Berufsgruppen und Beerdigungen. Zu anderen Personen sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern, besser von zwei Metern, gehalten werden.

Was kann ich draußen noch unbedenklich tun?

Spazieren, joggen, radfahren oder mit dem Hund Gassi gehen, ist kein Problem, sofern es nicht in Gruppen geschieht. Auch Einkäufe, Arztbesuche, Hilfsdienste oder wichtige Termine sind erlaubt, natürlich auch der Weg zur Arbeit.

Darf ich im privaten Kreis Freunde treffen?

Das Land Baden-Württemberg hat außerhalb des öffentlichen Raums Veranstaltungen oder Treffen von mehr als fünf Personen verboten. Es gibt aber die eindringliche Empfehlung der Bundeskanzlerin, private Treffen oder Feiern zu unterlassen. Diese seien nicht akzeptabel, betonte Angela Merkel.

Sind Gottesdienste noch erlaubt?

Nein, sämtliche religiösen Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen und von anderen Glaubensgemeinschaften sind untersagt.

Welche Geschäfte haben noch geöffnet?

Die zur Grundversorgung der Bevölkerung relevanten Geschäfte haben weiterhin geöffnet: Der Einzelhandel für Lebensmittel sowie Bäckereien, Metzgereien und Hofläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für medizinische Fußpflege, Tankstellen, Poststellen, Banken, Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Raiffeisenmärkte, Geschäfte für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf sowie der Großhandel.

Was ist mit der Gastronomie?

Restaurants, Bars, Cafés und Kneipen sind geschlossen. Gaststätten dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen verkaufen.

Und Kultureinrichtungen und Sportstätten?

Alle Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater oder Bibliotheken sind ebenso wie sämtliche Sportanlagen, Schwimmbäder oder Fitnessstudios geschlossen. Das gilt auch für Zoos, Freizeitparks, Vergnügungsstätten und Bordelle.

Dürfen Handwerker, Dienstleister und Werkstätten noch arbeiten?

Ja. Das gilt aber nicht für Friseure, Tattoo-, Nagel-, Massage-, Sonnen- oder Kosmetikstudios oder touristische Busbetriebe. 

Darf ich noch reisen?

Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen bis mindestens Ende April ausgegeben. Bundesbürger sollen auf alle Reisen ins Ausland verzichten – auch in den anstehenden Osterferien. Fahrten zu Freunden oder Verwandten sind nicht ausdrücklich verboten, sollten aber nach Möglichkeit vermieden werden. Weiterhin erlaubt sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnsitz oder wichtige Gütertransporte.

Darf ich Freunde oder Verwandte im Krankenhaus oder im Pflegeheim besuchen?

Nein, grundsätzlich nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für psychiatrische und psychosomatische Fachkrankenhäuser. Auch bei Sterbebegleitungen sind Ausnahmen möglich.

Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstoße?

Bundesweite Vorgaben zu den Strafen gibt es nicht. Wie der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) kürzlich betonte, sind prinzipiell Geldstrafen bis zu 25.000 Euro oder mehrjährige Freiheitsstrafen möglich.

Wie lange gelten die Regelungen?

Die seit Montag geltenden Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen, in einigen Bundesländern wie auch in Baden-Württemberg bis zum 19. April.

Info

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Kommentare

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Lilli Funk am 19.05.2020 22:21 Uhr

Hier wäre es sinnvoll, die Daten aktuell zu halten.
Vielen Dank !!!

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