Ob es Impfschäden gibt, ist unklar
Einer 34 Jahre alten Heilbronnerin geht es nach eigenen Angaben seit der Corona-Impfung schlecht. Sie hat beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Doch es fehlen Gutachter, um über ihren Fall zu entscheiden.

Mindestens 72 Menschen in Baden-Württemberg beklagen nachhaltige Schäden durch die Corona-Impfung. So viele Anträge sind nach Angaben des Sozialministeriums bis Ende September bei den Versorgungsämtern des Landes eingegangen. Wie viele seit dem dazu gekommen sind, ist unbekannt. Aktuellere Erhebungen gebe es nicht, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Bis zu diesem Zeitpunkt seien knapp 14 Millionen Impfungen verabreicht worden. "Die Zahl der eingegangenen Anträge bewegt sich in einem vergleichbaren Bereich, der auch bei sonstigen Impfungen im Verhältnis zur Zahl der Geimpften zu verzeichnen ist", sagt er.
Elf Anträge liegen in Heilbronn vor
Dem Versorgungsamt des Hohenlohekreises liegt nach Angaben von Sprecher Sascha Sprenger bis jetzt noch kein Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens vor. Das Landratsamt Heilbronn dagegen verbucht den Eingang von elf Anträgen, sagt Behördensprecherin Tamara Waidmann. Das Amt bearbeitet auch die Fälle aus der Stadt Heilbronn, weil die kein eigenes Versorgungsamt hat. Entschieden ist noch kein einziger Antrag. Es fehlt an Gutachtern. Das belastet die davon Betroffene Adelina Gashi.
Krankenhaus und Therapien nach Impfung
Die 34 Jahre alte Heilbronnerin leidet nach eigenen Angaben seit der zweiten Corona-Impfung im Februar unter anderem unter Schmerzen im Arm und im Bein. Sie sucht die Notaufnahme im Gesundbrunnen auf und wird stationär aufgenommen. Entlassschreiben des SLK-Klinikums liegen der Redaktion vor. "Doch es wurde nicht besser." Es folgen weitere Krankenhausaufenthalte und Therapien. Arbeiten kann die in der Pflege beschäftigte Frau nicht. "Ich bin jung, ich hatte nie etwas", erzählt Gashi. "Zuerst dachte ich, nach einer Woche ist wieder alles gut." Heute denke sie, "wie naiv ich war".
Datenlage rund ums Virus ist noch zu jung
Gashis Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens liegt mit allen Befunden und Arztberichten seit Wochen beim Versorgungsamt Heilbronn. In einem Schreiben der Behörde, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Leider ist - auch nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und anderen Landratsämtern - derzeit kein Gutachter greifbar, der in der Lage wäre, eine Begutachtung durchzuführen." Aufgrund der noch jungen wissenschaftlichen Datenlage rund um das Coronavirus sei es aktuell keinem Gutachter oder Arzt möglich, hierzu eine fundierte Aussage zu treffen.
Anträge von Witwe und Waisen werden bewilligt
Dass es bei der Bearbeitung der Anträge hakt, räumt das Sozialministerium ein. "Für die Bearbeitung eines Impfschadenfalles müssen medizinische Gutachten eingeholt werden", erklärt ein Sprecher. Ein derartiges Gutachten zu erstellen, brauche erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit. Von den 72 Anträgen im Land seien Stand heute drei bewilligt. Dabei handele es sich um eine Witwe und zwei Waisen, die nach einem Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung Ansprüche geltend machen.
Dem Gesetz nach stehen den Hinterbliebenen Bestattungs- und Sterbegeld zu sowie Krankenbehandlung und andere monatliche Finanzleistungen. Wie hoch die Entschädigung im Einzelfall ausfällt, richtet sich laut Sozialministerium unter anderem nach der Einkommenssituation und dem Alter der Antragsteller. Drei weitere Anträge seien abgelehnt worden, sagt der Sprecher. Zwei davon wegen fehlendem Kausalzusammenhang von Gesundheitsstörungen und Impfung. Im anderen Fall habe der Antragsteller die Mitwirkung verweigert.
Ungewissheit belastet Betroffene
Adelina Gashi sagt über sich, sie sei eine Kämpfernatur. "Ich bin jetzt keine von der weichen Sorte, als Mutter lernt man zu funktionieren." Was sie fertig mache, sei die Ungewissheit. "Wie schlimm sind die Schmerzen, wenn ich morgens aufwache?" Wann liege die Entscheidung des Gesundheitsamts vor? Nach allem, was sie in diesem Jahr durchgemacht habe, habe sie keine Hoffnung, dass sich ihre Situation bald kläre. Dazu kommt die finanzielle Belastung. Der Verdienst ist weg. Bestimmte Ausgaben wie Kosten der Physiotherapie oder für Arzneimittel übernehme die Krankenkasse nur teilweise.
Eine Impfreaktion ist nicht gleich ein Schaden
Wer eine Covid-19-Schutzimpfung erhält, spürt das gegebenenfalls ein paar Tage. Der Arm schmerzt beispielsweise, es stellen sich grippeähnliche Symptome ein. Derartige Nebenwirkungen vergehen nach kurzer Zeit. In seltenen Fällen bleiben sie länger. Bis Ende November sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bundesweit 123,3 Millionen Corona-Impfungen verabreicht worden.
Dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind bis dahin 196.164 Verdachtsfälle von Komplikationen gemeldet worden, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen. Die Meldungen zu Verdachtsfällen werden nicht nach Bundesländern, Städten oder Landkreisen gesondert erfasst, weil diese Information für die Bewertung der Sicherheit eines Arzneimittels nicht erforderlich sei, teilt Carola Lübbing-Raukohl, Sprecherin des PEI, mit. Frühestens ein halbes Jahr nach einer Impfung spricht man von einem Impfschaden. Die Beurteilung, ob eine gesundheitliche Schädigung vorliegt, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, ist Aufgabe des Versorgungsamts.
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