Meinung zu Tattoo-Einschränkungen bei Beamten: Nicht zeitgemäß
Der Bund will das äußere Erscheinungsbild beispielsweise von Polizeibeamten bestimmen. Tätowierungen sind nur eingeschränkt erlaubt. Der Gesetzgeber hinkt der gesellschaftlichen Realität hinterher, meint unsere Autorin.
Jeder Zweite trägt heutzutage ein Tattoo, ist an Rücken, Waden oder Armen tätowiert. Ein Nasenstecker ist nicht ungewöhnlicher als ein Ohrring. Weil diese Art von Körperschmuck längst alltäglich ist, braucht es kein gesondertes Gesetz, um das Aussehen von Staatsbediensteten weiter zu regulieren.
Die jüngsten von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Beamtengesetz sind nicht mehr zeitgemäß. Berlin hat es versäumt, die bisher geltenden Regelungen abzuschaffen. Stattdessen hat der Bund sie verfeinert. Dass auf der Haut eines Beamten kein Platz für verfassungsfeindliche oder rassistische Symbole ist, versteht sich von selbst. Die Pflicht zur Verfassungstreue ist in anderen Gesetzen bereits zur Genüge geregelt.
Längst ist Vielfalt beim äußeren Erscheinungsbild akzeptiert. Dass manche Äußerlichkeit nicht jedem gefällt, ist Geschmackssache. Kritiker der Vorschriften befürchten zudem, dass es Dienstherren zu leicht gemacht wird, künftig auch ein generelles Kopftuchverbot durchzusetzen. Ein heikles Thema. Es unterstellt, dass eine religiös motivierte Kopfbedeckung dazu führt, das Vertrauen in eine neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen. Dem ist nicht so. Ein Kopftuch an sich sagt nichts über die Arbeit der Frau aus. Die Gesellschaft hat sich gewandelt. Die Uhren lassen sich nicht zurückdrehen.
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