Dürfen Beamte tätowiert sein?

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Der Bund regelt das Erscheinungsbild von Beamten neu. Vorgesetzte dürfen bestimmte Kleidungsstücke wie ein Kopftuch verbieten oder Tätowierungen. Das Rathaus Heilbronn setzt dagegen auf Vielfalt.

Tätowierungen sind nicht generell bei Beamten verboten. Es gelten jedoch besondere Vorschriften. Verboten ist, was das Vertrauen von Bürgern in eine Behörde untergraben könnte.
Foto: pavelgulea/stock.adobe.com
Tätowierungen sind nicht generell bei Beamten verboten. Es gelten jedoch besondere Vorschriften. Verboten ist, was das Vertrauen von Bürgern in eine Behörde untergraben könnte. Foto: pavelgulea/stock.adobe.com  Foto: pavelgulea

Wie sollen Beamte aussehen? Untergräbt eine Tätowierung oder ein Piercing das Vertrauen in deren Arbeit? Der Bund hat ein neues Gesetz beschlossen. Es regelt das äußere Erscheinungsbild beispielsweise von Polizisten und Beamten in Rathäusern oder Behörden. Demnach dürfen Vorgesetzte bestimmte Kleidung, Schmuck, Tätowierungen, aber auch Haarfrisuren und die Art eines Bartes verbieten. Aber was ist mit der städtischen Sozialarbeiterin, die Kopftuch trägt? Und wie gehen Dienstherren damit um, wenn Mitarbeiter tätowiert sind oder ein Kopftuch aufsetzen? Die Richtlinien stehen in der Kritik.

Ältere Polizisten lassen sich tätowieren

"Sichtbare Tätowierungen sind kein K.-o.-Kriterium bei Einstellungen", teilt Claudia Küpper, Pressesprecherin der Stadt Heilbronn, mit. Bei der Polizei sieht das anders aus. Bewerber, deren Tätowierungen im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken, können im Auswahlverfahren abgelehnt werden. Wer schon länger Polizeibeamter ist, für den gelten etwas lockere Vorschriften.

"Sichtbare Tätowierungen sind den Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes nicht grundsätzlich verboten", heißt es in der Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums. Dezente und inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck im Bereich der Ober- und Unterarme und an den Händen dürften Polizisten im Dienst sichtbar zeigen. An sonstigen Körperstellen aber nicht. Grund für die Restriktionen: Noch seien Tätowierungen nicht für alle Menschen unserer Gesellschaft mit dem Erscheinungsbild eines Polizeibeamten in Einklang zu bringen.


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"Es gibt einige ältere Kollegen, die sich tätowieren lassen", sagt Gerald Olma, Pressesprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums. Ein Tattoo am Oberarm sieht der Bürger sowieso nicht, weil die Uniform es verdeckt. Dass verfassungsfeindliche, rassistische oder sexistische Motive verboten sind, verstehe sich von selbst. Ob der Körperschmuck den Richtlinien entspreche, überlässt das Präsidium der Eigenverantwortung der Polizisten. Sollte es in der Praxis Zweifel an einem Motiv geben, müsste das die Rechtsabteilung klären. "Das würde riesige Verwicklungen geben."

Heilbronner Rathaus steht für Pluralität

Kritiker des Gesetzes monieren, dass es nicht nur um Tätowierungen oder sonstigen Körperschmuck gehe. Es ermögliche der Dienstbehörde außerdem, gegen das Tragen bestimmter Kleidungsstücke vorzugehen. Es erlaube ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.

"Im Kundenkontakt sind Kopftücher kein Problem, weil es zum Selbstverständnis der Stadt Heilbronn gehört, Pluralität zuzulassen", sagt Rathaussprecherin Küpper. Es sei erwünscht, dass die Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelten. "Dazu hat sich die Stadt Heilbronn auch durch Unterzeichnung der Charta der Vielfalt bekannt."

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