Naturschützer sind bereit für Systemwechsel beim Artenschutz
Das Dialogforum der Umweltverbände BUND und Nabu arbeitet an einem Konzept, zentrale Regeln zugunsten der Energiewende zu ändern. Betroffen wären die zwei Prozent der Landesfläche, die für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik vorgesehen sind.

Die Energiewende ist im Südwesten - zumindest was den Ausbau der Windenergie angeht - ins Stocken geraten. Die neue Landesregierung plant deshalb, für Windräder und Solaranlagen zwei Prozent der Landesfläche vorrangig zu reservieren.
Unterstützung bekommt sie von den Naturschutzverbänden Nabu und BUND. Diese sind für diese Flächen sogar für einen Systemwechsel bereit und wollen dort den Schutz einzelner Tiere - auch wenn sie zu geschützten Arten gehören - hinten anstellen. Den Widerstand aus den eigenen Reihen in dieser Frage wollen sie aushalten.
Artenschutz verhindert vielfach den Bau von Windkraftanlagen
Laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land ist der Artenschutz das zweitgrößte Hemmnis für die Realisierung von Windenergieanlagen in Deutschland. "Wir bemühen uns schon sehr lange, den Naturschutz und den Ausbau der Erneuerbaren unter einen Hut zu bringen", sagt Andrea Molkenthin-Keßler. Sie leitet vonseiten des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz, das gemeinsam von Nabu und BUND getragen und von der Landesregierung finanziell unterstützt wird. Sie betont: "Die Naturschutzverbände stehen klar auch hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energie."
Daran sollte es ohnehin keinen Zweifel geben. Allerdings scheitern Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht selten an artenschutzrechtlichen Punkten, für die die Verbände ebenfalls einstehen. Sind geschützte Tiere gefährdet, dann ist das häufig ein Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen.
"Entweder-Oder bringt uns nicht weiter"
Das Bundesnaturschutzgesetz ist nämlich erst einmal eindeutig: Kein Exemplar einer besonders geschützten Art darf getötet werden - auch nicht durch den Bau oder Betrieb einer Windkraftanlage. Rotmilane oder Gelbbauchunken im Umfeld eines möglichen Standorts sind also regelmäßig Gegenstand der aufwendigen artenschutzfachlichen Untersuchungen.
Dort mögen Signifikanzschwellen und Schutzmaßnahmen im Detail noch eine große Rolle spielen, am Ende läuft es häufig auf die eine Frage hinaus: Artenschutz oder Klimaschutz?
"Dieses Entweder-Oder bringt uns nicht weiter", betont Molkenthin-Keßler. "Denn der Klimawandel hat schon jetzt spürbare Auswirkungen auf den Lebensraum vieler Tierarten." Das Problem: Vom Klimawandel betroffen sind häufig nicht die Tierarten, die auch durch die Windkraft gefährdet werden.
Nur zwölf neue Windkraftanlagen im vergangenen Jahr errichtet
Wenn also künftig, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, vor allem im Wald rund 1000 neue Windkraftanlagen gebaut werden sollen, dann dürfte das mit den bisherigen Genehmigungsvoraussetzungen schwierig werden.
Das sehen zum Teil auch die Umweltverbände so. Andrea Molkenthin-Keßler sagt dazu: "Wenn der Windkraftausbau so stockt wie im letzten Jahr, das geht gar nicht." Zwölf neue Anlagen wurden 2020 im Südwesten errichtet. "Es müssen Wege gefunden werden, das zu beschleunigen." Was Hoffnung gebe, sei die auch im Koalitionsvertrag angegebene Berechnung, dass nur zwei Prozent der Landesfläche benötigt würden, um die Energiewende zu schaffen.
Zugeständnis hat einen Preis
Aus diesem Grund präsentiert das Dialogforum nun einen Vorschlag, der weiter geht als vieles, was bisher vonseiten der Naturschutzverbände zu hören war. "Wir arbeiten an einem Konzept, diese zwei Prozent an konfliktarmen Standorten zu identifizieren", sagt Molkenthin-Keßler. "Hier würden wir den Individuenschutz über eine Ausnahmeregelung grundsätzlich hinter den Populationsschutz zurückstellen."
Verbunden mit dieser Ausnahme wäre allerdings, dass über gesonderte Artenhilfsprogramme die Population der betroffenen Arten gesichert wird. "Für den Rotmilan ist ja nicht die Windenergie die einzige Gefahr, da spielen viele andere Faktoren auch eine Rolle."
Der Konflikt mit der Basis und an der Basis ist absehbar
Was die Geografin hier andeutet, kommt dennoch einer kleinen Revolution gleich. Das weiß auch Marco Lutz, Leiter der Nabu-Bezirksgeschäftsstelle Heilbronn-Hohenlohe. "Sicherlich werden wir da Konflikte an der Basis und zwischen Basis und Landesverband bekommen", sagt er voraus.
Es gebe noch viele Mitglieder, die als Vogelschützer in den Verband eingetreten sind, denen so ein Systemwechsel widerstrebe. "Doch auch ihnen muss klar sein, dass mit dem Klimawandel Tierarten gefährdet sind. Ich glaube, dass sich für unsere Position eine Mehrheit im Verband herauskristallisiert", so Lutz.
Wichtig sei natürlich, dass durch die Ausnahmen am Ende keine Population gefährdet werde. In diesem Zusammenhang bricht Molkenthin-Keßler eine Lanze für die zuletzt in die Kritik geratene LUBW, die die Vorgaben für die artenschutzrechtlichen Prüfungen erstellt. "All diese Papiere der LUBW sollen ja dafür sorgen, dass die Populationen geschützt werden, und diese Papiere gelten weiterhin außerhalb der geplanten Vorranggebiete."

Die rechtliche Seite
Eine Studie des Bundesamts für Naturschutz (BfN) kam 2019 zum Ergebnis, dass nur noch wenige konfliktfreie Flächen für die Energiewende zur Verfügung stehen. Steht der Artenschutz einem Windkraftprojekt entgegen, kommt zwar eine Ausnahme nach Paragraf 45 Bundesnaturschutzgesetz infrage. Diese Ausnahme soll nach dem Willen des Gesetzgebers allerdings als letztes Mittel dienen, um Verbotstatbestände zu überwinden und Projekte zuzulassen, betont das Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE). Sie sei nicht als grundsätzliche Lösung für eine stockende Energiewende gedacht.
Genau hier könnte nach dem Willen der Naturschutzverbände im Südwesten nun der Systemwechsel auf den Vorrangflächen stattfinden. Statt die Ausnahmetatbestände für jeden Einzelfall zu prüfen, würden sie grundsätzlich gelten.
Die rechtliche Bewertung sei schwierig, gibt Nabu-Expertin Andrea Molkenthin-Keßler zu. Eigentlich gebe es im Artenschutz den Ausnahmegrund des öffentlichen Interesses. "Das geht auf Europarecht zurück." Ausgerechnet in der Vogelschutzrichtlinie gelte diese Begründung aber nicht. Angeführt werden könne hier eine gefährdete öffentliche Sicherheit. Die Stromversorgung sei sicherlich auch entscheidend für die öffentliche Sicherheit. "Bevor wir jetzt auf den Europäischen Gerichtshof warten, wie der entscheidet, müssen die Spielräume genutzt werden, die es gibt", fordert Molkenthin-Keßler.




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