Nächtliche Ausgangssperre: Das gilt in Stadt und Landkreis Heilbronn
Nachdem Heilbronn und der Hohenlohekreis bereits Anfang April eine nächtliche Ausgangssperre verfügt haben, zieht der Landkreis Heilbronn ab Dienstag nach. Das sind die Regeln und Ausnahmen.
Ab Dienstag (13.4.) gilt auch dort: Im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Welche das sind, ist in Stadt und Landkreis identisch geregelt. Ausnahmen sind etwa berufliche Tätigkeit, der Besuch von Ehegatten und Lebenspartnern, die Teilnahme an Demonstrationen oder der Gang zum Arzt. Auch wer Sterbende und Pflegebedürftige betreuen, Minderjährige begleiten oder dringend Tiere versorgen muss, ist ausgenommen.
Aufhebung erst bei stabiler Inzidenz unter 100
Die Regeln im Wortlaut sind auf den Internetseiten der Stadt und des Landkreises zu finden. Die Ausgangssperre tritt jeweils außer Kraft, wenn die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen, gerechnet auf 100 000 Einwohner, fünf Tage in Folge unter 100 bleibt. Heilbronn hat die Verfügung zunächst bis zum 5. Mai befristet. Im Landkreis tritt sie außer Kraft, wenn die Inzidenz stabil unter 100 bleibt oder wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass ein Wegfall der Ausgangssperre keine "erhebliche Gefährdung" mehr darstellt



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