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Nach qualvollem Tod des Eppinger Katers Emil: Heilbronner Staatswaltschaft legt Berufung gegen Freispruch ein

  
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Das Heilbronner Amtsgericht sprach Ende Mai einen 60-jährigen Eppinger Jäger aus Mangel an Beweisen frei. Die Staatsanwaltschaft benennt jetzt womöglich neuen Zeugen.

Kater Emil starb in einem Fangeisen, das auf einem Grundstück in Eppingen aufgestellt wurde.
Kater Emil starb in einem Fangeisen, das auf einem Grundstück in Eppingen aufgestellt wurde.  Foto: privat

Der Gerichtsprozess im Fall des getöteten Katers Emil in Eppingen geht womöglich in die zweite Runde. Am 23. Mai hat das Amtsgericht Heilbronn einen 60-jährigen Jäger aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Er war angeklagt, im September 2021 den Kater mit einem großen Fangeisen qualvoll getötet zu haben. Die Falle soll er an einer Hecke auf seinem Grundstück ausgelegt haben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat jetzt Berufung eingelegt. Der Prozess wird damit voraussichtlich vor dem Landgericht Heilbronn neu verhandelt.


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Staatsanwaltschaft hofft auf andere Beweiswürdigung

"Aussage gegen Aussage", lautete die Begründung des Gerichts für den Freispruch des Angeklagten. "Ich bin nicht ausreichend überzeugt, dass Sie die Falle gestellt haben", sagte die Richterin damals bei ihrer Urteilsbegründung in Richtung des Angeklagten. "Ich halte es aber auch nicht für ausgeschlossen."

Die Staatsanwaltschaft gibt sich damit nicht zufrieden. "Wir erhoffen uns natürlich eine andere Beweiswürdigung des Landgerichts", sagt Christiane Knauel, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Zumal die Anklage die belasteten Aussagen der Halter des Katers bei der Hauptverhandlung für glaubwürdig halte. Darüber hinaus gebe es eventuell einen weiteren Zeugen, der die belastende Version der Tierhalter bekräftige, so Christiane Knauel.

Tierschutzorganisation begrüßt Berufung

Neben dem Halter des Katers hat auch die Tierschutzorganisation Peta Anzeige gegen den Eppinger Jäger erstattet. Die Organisation begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Berufung gegen den Freispruch einzulegen. 

 

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