Kreisumlage: Was ist das eigentlich?
Immer wieder gibt es Zwist um die sogenannte Kreisumlage. Doch wie berechnet sich der Obolus, den die Kommunen entrichten müssen? Die Kreise der Region zeigen sich im Landesvergleich genügsam.

Stabilität hat Landrat Norbert Heuser bei der Verabschiedung des Kreishaushalts 2023 den 46 Kommunen des Landkreises Heilbronn zugesagt. Die aufgrund multipler Krisen ohnehin finanziell gebeutelten Städte und Gemeinden sollten nicht zusätzlich belastet werden, indem auch noch die Kreisumlage erhöht wird. Die Kreisverwaltung hatte sich daher dazu entschieden, den Hebesatz bei 27 Prozent zu belassen. Doch was hat es mit diesem Wert eigentlich auf sich?
Wichtigste Einnahmequelle für die Landkreise
"Die Kreisumlage ist von der Höhe des Betrags gesehen die wichtigste Einnahmequelle in unserem Haushalt", erläutert der Kämmerer des Landkreises Heilbronn, Thomas Schuhmacher. Sie hat im Schnitt einen Anteil von gut einem Drittel an den Gesamteinnahmen der Kreise. Erhoben werde dieser Betrag "nachrangig", wie Schuhmacher betont, "im Vergleich zu anderen Einnahmen wie Steuern, Schlüsselzuweisungen oder Sätze etwa von Versicherungen". Sein Zweck sei es, "das Kreis-Delta zu füllen". Sprich: Landkreise können die Umlage von den Kommunen erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken.
Ihre Höhe berechnet sich aus der Steuerkraft der einzelnen Kreisgemeinden, die sich wiederum aus deren Steuereinnahmen im vorvergangenen Haushaltsjahr ergibt, für 2023 also die Werte von 2021. "Die Grundlage soll ja ein tatsächlicher Wert sein, also ein Rechnungsergebnis, und keine Schätzung", erläutert Schuhmacher. Neckarsulm etwa zahlt im kommenden Jahr trotz unverändertem Hebesatz fünf Millionen Euro weniger Kreisumlage als im Vorjahr - bedingt durch die 2021 gesunkene Steuerkraft. Löwenstein dagegen liegt 2023 mit einer Abgabe in Höhe von 1,23 Millionen Euro in etwa im Bereich des Vorjahres.
Steuereinnahmen der Kommunen sind maßgeblich
So addieren sich die Steuereinnahmen der 46 Kommunen im Landkreis auf knapp 590 Millionen Euro, rechnet Schuhmacher vor. Dieser Betrag wäre im kommenden Jahr die hundert Prozent, an denen sich der Kreisumlagehebesatz prozentual bemisst. "Wir brauchen zur Deckung unseres Finanzbedarf 159 Millionen Euro, also kommen wir mit den 27 Prozent gut hin", so Schuhmacher. Dieser Wert sei übrigens der niedrigste im Regierungsbezirk Stuttgart, und auch landesweit liege man damit eher im hinteren Bereich.
Für 2022 haben nach Angaben des Statistischen Landesamtes 26 der 35 Landkreise in Baden-Württemberg ihren Kreisumlagehebesatz geändert. Vier davon haben diesen Wert erhöht, 22 haben ihn gesenkt. Im Landesschnitt lag er bei 28,4 Prozent. Den höchsten Satz hatte im Vorjahr der Landkreis Freudenstadt mit 33,2 Prozent, gefolgt von Göppingen mit 32,5. Am unteren Ende bewegten sich der Landkreis Biberach mit 24 und der Rhein-Neckar-Kreis mit 24,5 Prozent.
Unverändert lässt 2023 auch der Landkreis Hohenlohe den Hebesatz seiner Kreisumlage. Er bleibt wie im Vorjahr bei 31,5 Prozent - auch, wenn der Haushalt im kommenden Jahr mit einem Minus von 10,1 Millionen Euro abschließt, wie Landrat Matthias Neth in seiner Etatrede hervorhob: "Wir haben in guten Zeiten Geld angespart. Der Haushaltsabschluss 2020 betrug knapp elf Millionen Euro plus".
Keine Kommune lasse sich gerne ins Säckel greifen, weiß Thomas Schuhmacher. "Die Diskussionen werden natürlich heftiger geführt, wenn wir den Satz erhöhen, als wenn wir ihn senken. Aber ich denke, wir haben das in der Vergangenheit ganz gut hinbekommen." Der Landkreis Heilbronn verlange nur, was er auch wirklich brauche.
Deshalb habe man auch für das kommende Haushaltsjahr den Umlagesatz nicht erhöht, obwohl der Etat einen Fehlbetrag von sechs Millionen Euro ausweist. "Das ist für uns noch beherrschbar", so Schuhmacher. "Wir können dasMinus durch andere Mittel ausgleichen."
Doch die Kreisumlage ist immer wieder Anlass für Zoff. Manche Auseinandersetzung landet gar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. So die Klage der Gemeinde Perlin gegen den Kreis Nordwestmecklenburg. Die 400-Einwohner-Gemeinde hatte 2016 Klage erhoben mit der Begründung, dass durch die Zahlung der Kreisumlage zu wenig Mittel für freiwillige Leistungen wie Bibliotheken oder Sportplätze übrig bliebe. Die Leipziger Richter verwiesen erst kürzlich den Streit zurück an das Oberverwaltungsgericht. Zu klären sei auch, ob die Umlage für die Gemeinde eine "strukturelle und dauerhafte Unterfinanzierung" nach sich ziehen könnte. Denn genau das darf laut Bundesverwaltungsgericht durch die Kreisumlage - auch im Zusammenspiel mit anderen Umlagen - nicht passieren. Ein Kreis müsse auch sicherstellen, dass die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden gewährt bleibt.
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