Krebspatient geht trotz Termin im Impfzentrum in Rot am See leer aus

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Ein 64-jähriger Heilbronner macht schlechte Erfahrungen im Impfzentrum des Landes in Rot am See. Trotz Unterstützung von Ärzten wird er nicht geimpft. Es ist kein Einzelfall.

Es warten viele Menschen sehnlichst auf einen Impftermin. Foto: dpa
Es warten viele Menschen sehnlichst auf einen Impftermin. Foto: dpa  Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Corona ängstigt Reinhard Mehlberg. Der 64 Jahre alte Heilbronner leidet unter einer seltenen Krebserkrankung. Früh bemüht er sich um eine Impfung. Als er wie vereinbart im Zentralen Impfzentrum des Landes in Rot am See (Kreis Schwäbisch Hall) eintrifft, kommt alles anders als gedacht. Bundeswehrsoldaten lassen ihn nicht zum Impfarzt vor. Nach einigem aufgeregten Hin und Her muss Mehlberg unverrichteter Dinge gehen.

"Die Antragstellung war sauber", ist der Senior überzeugt. Nach einer früheren Fassung der Impfverordnung, die galt, als er den Termin vereinbarte, habe er zu den berechtigten Empfängern des Serums gehört. Inzwischen hat sich die Verordnung geändert. Der 64-Jährige ist aufgebracht. "Wenn wir nicht Druck machen, laufen wir ewig der Impfung hinterher."

"Für mich ist die Impfung entscheidend"

Mitte Januar erhält Mehlberg zwei Schreiben, in denen die vereinbarten Termine bestätigt werden. "Sie haben erfolgreich Ihren Corona-Impftermin gebucht", heißt es darin. Er solle am 1. und am 22. Februar jeweils um 13 Uhr im Impfzentrum Rot am See erscheinen.

Zu diesem Zeitpunkt befindet sich Mehlberg in Selbstisolation in Brandenburg. Er sei in einer lebensbedrohlichen Situation, sagt er. "Für mich ist die Impfung entscheidend." Er sorgt dafür, dass er für den ersten Termin in Rot am See alle notwendigen Unterlagen parat hat. Dazu zählen Dokumente der Uni-Klinik Tübingen sowie der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut. Diese Schreiben von Januar liegen der Redaktion vor. "Im Fall von Herrn Mehlberg macht es Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt eine Impfung vorzunehmen", bescheinigt ihm der Ärztliche Direktor der Augenklinik in Tübingen und verweist auf eine Öffnungsklausel der Stiko für derartige Fälle.


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Ein Facharzt der Onkologie sieht es genauso: Mehlberg gehöre aufgrund seiner Erkrankung und der Notwendigkeit einer Chemotherapie zur priorisierten Gruppe. Die Stiko-Geschäftsstselle schreibt, dass eine Impfung bei Mehlberg gegebenenfalls Sinn mache. Während und drei Monate nach einer Chemotherapie könne nicht geimpft werden. Um auf mögliche Einzelfälle reagieren zu können, habe die Stiko eine Art Öffnungsklausel in ihre Empfehlungen zur Impfung aufgenommen.

"In der Vorfreude, endlich geimpft zu werden, betrat ich das Impfzentrum Rot am See", schildert Mehlberg. Dort habe er alle Unterlagen einschließlich der Arztbriefe an einen Bundeswehrsoldaten übergeben. Doch dann sei ihm gesagt worden, er werde nicht geimpft. Basta. Letztlich sei er mit Gewalt aus dem Impfzentrum geworfen worden, den zuständigen Arzt habe er nicht sprechen können. Nun ist offen, wann er das Vakzin erhält.

Man sei an Impfverordnung des Bundes gebunden 

"Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Herr Mehlberg angesichts seiner Krebserkrankung möglichst schnell geimpft werden möchte", teilt ein Sprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg mit. Man sei jedoch an die Impfverordnung des Bundes gebunden. "Wir können uns nicht über sie hinwegsetzen." Darüber werde bei einer Terminvereinbarung grundsätzlich informiert. Aber erst im Impfzentrum vor Ort werde geprüft, ob jemand tatsächlich berechtigt sei. Rein formal sei es daher richtig gewesen, Mehlberg das Vakzin zu verwehren. Zum Verhalten der Bundeswehr lasse sich im Nachgang nur schwer etwas sagen.


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Das Sozialministerium verweist außerdem auf die am 8. Februar geänderte Verordnung. Demnach falle Mehlberg in die Priorisierungsstufe 3. "Wir können sehr gut nachvollziehen, dass viele Menschen wie Herr Mehlberg sehnlichst auf einen Impftermin warten und wir würden dem gerne sofort nachkommen", sagt der Sprecher. "Wir haben in Baden-Württemberg allerdings eine Million Menschen, die allein unter die höchste Impf-Priorität 1 fallen. Und schon für diesen Personenkreis haben wir am Tag derzeit nur Impfstoff für an die 8000 Impfungen."

So kommen Berechtigte an einen Termin

Geimpft werden nach der vom Bund festgelegten Impfreihenfolge aktuell nur Menschen über 80 Jahre sowie medizinisches Personal und Pflegekräfte. Einen Termin vereinbaren sie telefonisch unter der Nummer 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Wer impfberechtigt ist, kann sich auf eine Warteliste setzen lassen, wenn bei Anruf alle Termine vergeben sind. Menschen mit Vorerkrankungen werden nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart nur unter sehr engen Bedingungen in der Impfreihenfolge vorgezogen.

 

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