Vorwurf der sexuellen Belästigung: Feuerwehrmann angeklagt
Der Kommandant einer Feuerwehr im Landkreis Heilbronn muss sich im April vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll ein weibliches Mitglied der Wehr sexuell belästigt haben.

Der Kommandant einer Feuerwehr im Landkreis Heilbronn muss sich Mitte April vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll ein weibliches Mitglied der Feuerwehr sexuell belästigt haben.
Vorwurf sexuelle Belästigung gegen Feuerwehrmann aus dem Landkreis Heilbronn: Was passiert sein soll
Der Vorfall soll sich im Frühsommer 2023 nach einer Übung auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ereignet haben. Konkret geht es um zwei Griffe an den Po. Der Kommandant, der sein Amt momentan ruhen lässt, äußert sich aktuell nicht zu dem Vorwurf.
Michael Reißer, Pressesprecher am Amtsgericht Heilbronn, skizziert auf Stimme-Nachfrage, was dem Kommandanten vorgeworfen wird. Nach der Übung soll er im Treppenbereich des Feuerwehrhauses einer Feuerwehrfrau "wortlos mit einer Hand auf den Po geklatscht haben".
Die Frau, so schildert Amtsrichter Reißer, was weiter geschehen sein soll, soll dem Kommandanten klar gemacht haben, "dass sein Verhalten inakzeptabel sei und dass es eine sexuelle Belästigung" darstelle. Der Beschuldigte, umreißt Michael Reißer die Anschuldigung, sei wortlos geblieben. "Als es weiter hinaufging, soll er sie nochmal in den Po gekniffen haben." Zeugen für den Vorfall gebe es nicht.
Die Frau stellte Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn schloss ihr Ermittlungsverfahren im Dezember 2023 ab. Sie sah einen hinreichenden Tatverdacht und beantragte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls, bestätigt Pressestaatsanwältin Mareike Hafendörfer. Laut Amtsgerichtssprecher Reißer wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Euro festgesetzt – in Summe also 10.800 Euro.
Feuerwehr-Kommandant aus dem Landkreis Heilbronn legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Der Kommandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Daher kommt es nun zur Verhandlung vor dem Heilbronner Amtsgericht. Sie ist öffentlich und für den 15. April terminiert. Auf Nachfrage unserer Redaktion will sich der Kommandant nicht zu dem Vorwurf äußern: "Ich sage dazu nichts."
Der zuständige Bürgermeister hat eine Stellungnahme verfasst: Man habe "geäußerte Vorwürfe ernst genommen und entsprechend reagiert", heißt es darin. Im Sommer 2023 habe es Gespräche mit dem Kommandanten und der Feuerwehrfrau gegeben, erläutert der Bürgermeister auf Stimme-Nachfrage. Es sei damals auch darüber gesprochen worden, dass es wohl besser sei, der Kommandant ziehe sich erst einmal von seiner Führungsaufgabe zurück. Dieser habe dann einen entsprechenden Antrag gestellt, und zwar aus persönlichen Gründen.
Stellvertreter des Kommandanten führen die Wehr im Landkreis Heilbronn
Seit Mitte August ruht das Amt des Feuerwehrchefs. Die Stellvertreter führen seither die Feuerwehr mit ihren rund 50 Aktiven. Damit sei die Leistungsbereitschaft der Wehr sichergestellt, heißt es in der schriftlichen Mitteilung des Bürgermeisters. Und: Zum laufenden Verfahren dürfe man sich nicht äußern.
Der Paragraf 184i des Strafgesetzbuches wurde 2016 in Deutschland eingeführt. Mit der Me-Too-Debatte wurde das Thema sexuelle Belästigung zunehmend in der Gesellshaft wahrgenommen. Im Paragraf steht: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt", werde mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Der Tatbestand "sexuelle Belästigung" ist ein Antragsdelikt. Eine Strafverfolgung kommt also in der Regel dann in Betracht, wenn ein Opfer entsprechende Tatvorwürfe zur Anzeige bringt. Der Paragraf 184i bezieht sich auf Handlungen, bei denen jemand eine andere Person in einer sexuell bestimmten Weise gegen deren Willen berührt. Verbale Belästigungen können nach anderen rechtlichen Vorgaben ebenfalls strafbar sein.
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