Kiffen auf dem Spielplatz – erste Verstöße gegen Cannabis-Regeln in Heilbronn
Wer Cannabis zu nahe an Schulen, Spielplätzen oder Kindergärten konsumiert, muss mit einer Strafe rechnen. Die Heilbronner Polizei hat bereits die ersten Verstöße geahndet.

Seit 1. April ist Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit unter Auflagen erlaubt. Im Sinne des Jugendschutzes zieht der Gesetzgeber Grenzen. So ist Kiffen etwa in Schulen oder Kindergärten oder "in deren Sichtweite" verboten, wie es im Gesetz heißt. Dasselbe gilt für Spielplätze. Außer Sichtweite ist demnach, wer mindestens 100 Meter Abstand hält. In der Praxis führt das dazu, dass es in Innenstädten großflächige Verbotszonen gibt. Für die Polizei, die das kontrollieren soll, ein mühsames Geschäft.
"Die Polizei wird durch das Cannabisgesetz nicht entlastet", betont eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Heilbronn auf Nachfrage. "Ganz im Gegenteil sind durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit deutliche Mehraufwände zu erwarten." Die Beamten seien über das Thema informiert und gehalten, "möglichst pragmatisch" vorzugehen. Klar sei: "Wenn uns eindeutige Verstöße bekannt werden, werden wir diese verfolgen."
Verbotszonen in Heilbronn für Kiffen im Freien: Bußgelder drohen
In den ersten Tagen gab es vereinzelt Fälle, in denen Streifen eingegriffen haben, allerdings bislang "im einstelligen Bereich", so die Sprecherin. In einem Fall rauchte jemand einen Joint auf einem Spielplatz. Es gab eine Anzeige, den Kiffer erwartet eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Über die Höhe des Bußgelds kann die Polizei keine Auskunft geben. Diese wird von der jeweiligen Bußgeldstelle vorgegeben. Das Gesetz gibt nur einen Rahmen vor, der bei schweren Verstößen bis 30.000 Euro reicht.



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