Höhere Strafe für Maskenmuffel in Stadtbahnen
Verkehrsverbund will null Toleranz für Maskenverweigerer im Nahverkehr zeigen. Ab 23. Oktober gilt die neue Vorschrift. Fahrscheinkontrolleure können nun selbst Bußgelder erheben.

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) mit dem Stadtbahnbetreiber Altbalverkehrsgesellschaft bittet Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr bald kräftig zur Kasse. Ab 23. Oktober werden die Beförderungsbedingungen geändert, die Maskenpflicht wird damit in den Gemeinschaftstarif mit aufgenommen. Dies gilt somit auch für die Stadtbahnen S4, S41 und S42. 100 Euro Vertragsstrafe werden bei Maskenverweigerin künftig die Konsequenz sein, teilt der KVV mit.
Maske tragen sei das A und O für den Nahverkehr, sagt der Geschäftsführer
Das heißt: Die Verkehrsunternehmen können künftig selbst mit eigenem Prüfpersonal Vertragsstrafen verhängen. Man zeige in Zeiten steigender Infektionszahlen "null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln", kündigt KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon an. Eine Maske korrekt zu tragen und die Hygiene-Maßnahmen zu beachten, "sind das A und O für den ÖPNV - gerade dort, wo Abstand halten nicht immer möglich ist". Man komme damit auch vielen Kundenanfragen der vergangenen Monate nach.
Neben Bußgeld droht Verweigerern auch Verweis aus dem Fahrzeug
Bisher habe man Fahrgäste ohne Maske nur ansprechen, aufklären und auffordern können, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Wer sich weigerte, wurde gebeten, das Fahrzeug zu verlassen, so die Chefin der Fahrscheinprüfer. Ein Bußgeld hätten aber nur Kollegen von Ordnungsamt und Polizei verhängen können. Jetzt haben die Fahrscheinprüfer eine eigene rechtliche Handhabe. Mit Postkarten in den Fahrzeugen soll auf die neue Regelung hingewiesen werden.
Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, kann neben dem Bußgeld auch weiterhin des Fahrzeugs verwiesen werden, teilt der Verkehrsverbund mit.


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