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Urteil im Hasengassen-Prozess gefallen

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Das Heilbronner Landgericht hat heute einen 60-Jährigen zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte gestanden, im November 2012 einen Rentner in der Heilbronner Hasengasse mit 50 Messerstichen getötet zu haben.

Von Daniel Stahl

Fast reumütig saß der 60 Jahre alte Mann vor den Richtern der dritten Strafkammer des Landgerichts Heilbronn. Er habe den Mann umgebracht, sagte er. Daran gebe es nichts zu zweifeln. Im November 2012 hatte er einen 67-Jährigen in der Heilbronner Hasengasse erstochen.

Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Anschließend muss der Mann wohl in die Sicherungsverwarung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit 50 Stichen getötet

Der 60 Jahre alte Obdachlose war im November 2012 auf der Suche nach einem Schlafplatz für die Nacht. Dabei traf er am K3 sein späteres Opfer, einen 67 Jahre alten Rentner. Gemeinsam gingen die Männer in die Wohnung des 67-Jährigen in der Hasengasse.

Was der damals Obdachlose nicht wusste: Der 67-Jährige war schwul und wollte mit seinem Besucher schlafen. Als er ihm in den Schritt fasste, wehrte der Besucher sich mit einem Klappmesser. Doch auch nachdem der Rentner von ihm abließ, habe der 60-Jährige laut Vorsitzendem Richter Norbert Winkelmann „ohne rechtfertigenden Grund“ weiter auf den Mann eingestochen. Über 50 Stichwunden hat er dem Rentner zugefügt, an deren Folgen der Mann starb.

Geständnis abgelegt

Das Landgericht Heilbronn hat den Mann heute wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt. Die Richter folgten damit nicht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte.

Strafmildernd wirkte sich unter anderem aus, dass der Mann sich reumütig zeigte. Auch eine langjährige Alkoholsucht legten die Richter im als mildernden Umstand aus. Zwischenzeitlich hatte er ein bereits abgelegtes Geständnis zwar widerufen, es aber später wieder bestätigt und sich entschuldigt.

Sicherungsverwahrung 

Für die Zeit nach dem Ende der Freiheitsstrafe hat das Gericht Sicherungsverwahrung angeordnet. Es bestehe ein „Hang zu erheblichen Straftaten“, sagte Richter WinkelmannDenn in über 30 Jahren wurde der Mann 25 Mal verurteilt - etwa wegen versuchter Erpressung, Vergewaltigung oder Raub. Der 60-Jährige hat das Urteil angenommen.

 


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In einer betreuten Seniorenwohnanlage in der Heilbronner Hasengasse wurde im November 2012 ein Rentner erstochen. Gestern hat das Landgericht einen 60 Jahre alten Mann verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet.Foto: Archiv/Kümmerle
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Hasengassen-Fall: Elfeinhalb Jahre Haft


 
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