Hasengassen-Fall: Elfeinhalb Jahre Haft
Landgericht ordnet für 60 Jahre alten Täter anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Mann sieht mager aus und ermattet, als er von Justizbeamten in den großen Strafkammersaal des Heilbronner Landgerichts geführt wird. Er ist klein, fast unscheinbar. Nur seine langen grauen Haare stechen hervor, als der 60-Jährige vor den Richtern und Schöffen der dritten Schwurgerichtskammer Platz nimmt.
Dieser Mann hat im November 2012 in der Heilbronner Hasengasse einen Rentner erstochen. Die Tat hat er gestanden. Das Landgericht hat ihn gestern wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet.
Kriminelle Karriere
Wie ein roter Faden zieht sich eine kriminelle Karriere durch das Leben des Täters. Das hat der Prozess in Heilbronn an neun Verhandlungstagen gezeigt. Der 60-Jährige hat größere Teile seines Lebens in Haft verbracht als in Freiheit. Insgesamt ist er 25 Mal verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung zählt der Vorsitzende Richter gestern Vergewaltigung, versuchte Erpressung, Raub und weitere Delikte auf. Diese Karriere gipfelt auf traurige Weise im Totschlag in der Hasengasse, wegen dem er jetzt lange ins Gefängnis muss.
Am 27. November 2012 ist der damals Obdachlose auf der Suche nach einer Unterkunft für die Nacht. Der alkoholabhängige Mann hat in der Heilbronner Innenstadt Wodka und Bier getrunken. Er sei aber nicht volltrunken gewesen, sagt er. In diesem Zustand trifft er am Abend vor dem K3 das spätere Opfer, einen 67 Jahre alten Rentner.
Gemeinsam gehen die Männer in die Zwei-Zimmer-Wohnung des Heilbronners in ein Seniorenwohnheim in der Hasengasse. Der 67-Jährige ist homosexuell, fragt den Besucher, ob er mit ihm schlafen will. Als er ihm in den Schritt fasst, wehrt sich der Besucher. Ermittler finden später Spuren eines Kampfes.
Messer
Bei der Auseinandersetzung zieht der Obdachlose aus seiner Tasche ein Klappmesser mit einer etwa neun Zentimeter langen Klinge. Damit sticht er auf den 67-Jährigen ein. Laut Anklageschrift "wegen einer Abneigung gegen Homosexuelle". Er sticht weiter, als der Rentner von ihm ablässt. An den Folgen von 55 Stichwunden stirbt der Rentner kurze Zeit später.
Der 60-Jährige Täter wäscht sich im Bad seines Opfers noch die Hände und flüchtet zu Fuß. Die Tatwaffe wirft er bei Bad Friedrichshall in den Wald. Am 15. Dezember 2012 nehmen ihn Beamte der Kriminalpolizei schließlich in Göttingen fest. Die Fahnder haben ihn mit einem DNA-Vergleich überführt.
Den Tatverlauf hat der Mann im Verlauf des Prozesses bestätigt. Zwischenzeitlich war der 60-Jährige zwar von der Verhandlung ausgeschlossen, weil er störte und im Prozess Ärger machte. Auch ein zunächst abgegebenes Geständnis hatte er zwischenzeitlich widerrufen. Später bestätigte er es aber wieder und entschuldigte sich.
Auch weil der Mann früh geständig war, sind die Richter nicht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte. Der 60-Jährige hat das Urteil angenommen.
Stimme.de